Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Diese gesetzlich vorgesehene Eigenbeteiligung wird erhoben, da während des Krankenhausaufenthaltes keine Kosten für die eigene Haushaltsführung und Verpflegung anfallen.
Wichtige Hinweise:
- Befreiung: Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte der Krankenkasse mit.
- Keine Befreiung: Die Zahlung erfolgt am Ende Ihres Aufenthalts und ist in bar oder per EC-Karte möglich.