Bei weniger schwerwiegenden psychischen Beschwerden werden beispielsweise Selbsthilfeangebote oder andere niedrigschwellige Beratungsangebote empfohlen. Seit dem 1. April 2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde die verbindlich vorgeschriebene Voraussetzung, um eine weitere psychotherapeutische Behandlung, wie Akutbehandlung, Kurzzeit- oder Langzeittherapie, beginnen zu können. Der Zugang zur Sprechstunde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Patientinnen und Patienten können sich direkt an die Anmeldung der Gesundheitsdienste Koblenz wenden. Termine sind zudem über die Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen verfügbar.