- Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Verbindung mit § 289f Abs. 4 Satz 2 HGB verpflichtet eine unserer ca. 160 rechtlichen Einheiten, MEDIAN Kliniken GmbH* dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung zu bestimmen. Die MEDIAN Unternehmensgruppe definiert dabei die (Geschäfts-)Bereichsleitungen als erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Als zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung werden die kaufmännischen sowie ärztlichen Leitungen, d.h. die Chefarzt-Funktionen definiert. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie für die erste Führungsebene beträgt 25 %, für die zweite Führungsebene 35 %.
zum Bilanzstichtag 31.12.2024
- Aufsichtsrat : 25%
- Geschäftsführung : 0%
- 1. Führungsebene : 0%
- 2. Führungsebene : 21%
zum Bilanzstichtag 31.12.2023
- Aufsichtsrat : 25%
- Geschäftsführung : 0%
- 1. Führungsebene : 0%
- 2. Führungsebene : 25%