Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Verbindung mit § 289f Abs. 4 Satz 2 HGB verpflichtet eine unserer ca. 150 rechtlichen Einheiten, MEDIAN Kliniken GmbH* dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung zu bestimmen.
Die MEDIAN Unternehmensgruppe definiert dabei die (Geschäfts-)Bereichsleitungen als erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Als zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung werden die kaufmännischen sowie ärztlichen Leitungen, d.h. die Chefarzt-Funktionen definiert. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie für die erste Führungsebene beträgt 25 %, für die zweite Führungsebene 35 %.
Für die MEDIAN Kliniken GmbH gestalten sich die Frauenanteile wie folgt:
| zum Bilanzstichtag 31.12.2025 | zum Bilanzstichtag 31.12.2024 | |
| Aufsichtsrat | 0% | 25% |
| Geschäftsführung | 0% | 0% |
| 1. Führungsebene | 0% | 0% |
| 2. Führungsebene | 27% | 21% |
*Die MEDIAN Kliniken GmbH umfasst insg. 9 operative Klinik-Standorte: MEDIAN Klinik Bad Lobenstein, MEDIAN Klinik Bad Tennstedt, MEDIAN Klinik Flechtingen, MEDIAN Klinik Grünheide, MEDIAN Klinik Heiligendamm, MEDIAN Klinik Hoppegarten, MEDIAN Klinik Kalbe, MEDIAN Klinik Wismar sowie das MEDIAN Reha-Zentrum Bad Berka Adelsberg-Klinik.