Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)6322 794-250


+49 (0)6322 794-587

Anmeldung & Aufnahme

Informationen für Angehörige und Betreuer

Das MEDIAN Albert-Schweitzer-Haus bietet grundsätzlich Menschen, die psychisch erkrankt sind, ein Zuhause. Insbesondere wendet sich das nach dem berühmten Arzt benannte Haus an junge Erwachsene nach Maßregelvollzug, mehrfach psychisch erkrankte Menschen mit der Hauptdiagnose Schizophrenie sowie Menschen mit Borderline-Diagnose. Die Aufnahme in der Einrichtung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Vorhanden sein sollte außerdem ein Mindestmaß an Motivation und Bereitschaft, die therapeutischen Angebote wahrzunehmen. Formal muss eine seelische Behinderung oder eine chronische psychiatrische Erkrankung nach SGB XII vorliegen, bestätigt durch eine fachärztliche Stellungnahme.

Es gelten folgende weitere Kriterien für eine Aufnahme:

  • Der Bewerber muss einen Bedarf nach Unterstützung haben, der über das betreute Wohnen hinausgeht
  • Es bedarf einer Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers
  • Ein Teilhabeplan (THP), früher IHP genannt, muss erarbeitet sein
  • Es muss ein Aufnahmegespräch erfolgen
  • Vorinformation zum Heimvertrag, unterschrieben mindestens 14 Tage vor Heimvertragsabschluss
  • Abschluss eines Heimvertrages (auch für die Probewohnphase)
  • Ein mindestens vierwöchiges Probewohnen

Nicht aufgenommen werden können Menschen, bei denen die folgenden Faktoren gegeben sind:

  • Akute Psychose
  • Akute Suizidgefahr
  • Akute und chronische Alkohol- und Medikamenten- sowie Drogenabhängigkeit
  • Ansteckende Erkrankungen
  • Krankheiten oder Behinderungen, die einer ununterbrochenen Beaufsichtigung und der Möglichkeit der jederzeitigen Intervention bedürfen
  • Massive Verhaltensstörungen, die zu einer umfangreichen Beeinträchtigung der anderen Bewohner führen können (Fremdaggression)
  • Ein Gesundheitszustand, der eine sachgerechte Betreuung und Pflege durch die Einrichtung oder externe Leistungsanbieter nicht mehr ermöglicht (dauerhafte Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit)
  • Eine im Vordergrund stehende geistige Behinderung (Primärerkrankung)
  • Eine Weglauftendenz, bei denen eine therapeutisch nicht beeinflussbare schwere Demenz (0–9 Punkte Minimental-Status) mit entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten oder ein richterlicher Unterbringungsbeschluss vorliegt, der eine Unterbringung in einer beschützten Abteilung erforderlich macht.

Die Betreuung solcher Bewohner würde in fachlicher Hinsicht ein anderes Betreuungsangebot erfordern und eine speziell auf diese Personengruppen zugeschnittene Konzeption, über die das Albert-Schweitzer-Haus nicht verfügt. Darüber hinaus gibt es aufgrund der besonderen Struktur des Hauses gelegentlich Kontraindikationen, die eine Aufnahme in der Einrichtung verhindern. Dies sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Bitte sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

MEDIAN Logo

Ute Waffenschmidt
Hauskoordination Haus A

Melanie Schneid
Hauskoordinatorin Haus B - Belegungsmanagerin

KONTAKT

Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie sich unverbindlich beraten

Telefon

Sie erreichen uns telefonisch unter

+49 (0)6322 794-250

Jetzt anrufen

Formular

Wenden Sie sich über unser Formular an uns und wir beantworten Ihre Fragen

+49 (0)6322 794-250Kontakt