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Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems ist genau festgelegt, welcher Sozialleistungsträger für welchen Patienten die Kosten zu tragen hat bzw. bezuschusst. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin im Patientenmanagement.
Wir bieten Ihnen eine professionelle und qualitativ hochwertige therapeutische Behandlung zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und Ihres Wohlbefindens und halten ein breit gefächertes Angebot an physiotherapeutischen, physikalischen und ergotherapeutischen Leistungen für Sie bereit.
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.