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Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit. Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung im Rahmen des jeweils gültigen Versicherungsvertrages.
* eingeschränkte Indikation: Zustand nach rheuma-chirurgischen eingriffen** Bösartige muskuloskelettale Geschwulstkrankheiten