Sie ist zugelassen zur Durchführung:
- Stationärer und ganztägig ambulanter Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
- Anschlussheilbehandlungen auf der Basis von § 40 SBG V (AHB-Indikationsgruppen 3 und 4)
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff
- Ambulanter physiotherapeutischer Leistungen
gemäß § 124 SGB V
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.