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Personen die basteln

Das Leben leben

Geschütztes Umfeld für ein abstinentes Leben

Besondere Wohnform im MEDIAN Therapiezentrum Haus Eller

Sie suchen eine vorübergehende, unter Umständen längerfristige Unterstützung der Besonderen Wohnform, um Ihre langjährige Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit in den Griff zu bekommen. Sie wollen Ihr Leben in neue und positive Bahnen lenken. Wir unterstützen Sie nachhaltig auf Ihrem Weg, abstinent zu bleiben.

Ihre Ziele

Personen die gemeinsam kochen
  • Abstinenzerhaltung und psychische Stabilität

  • Erwerb bzw. Wiedererlangung lebenspraktischer Fähigkeiten

  • Sinnvolle Beschäftigung bzw. Arbeitsaufnahme

  • Aufbau von tragfähigen Kontakten und Beziehungen

  • Nach Möglichkeit Wiedererlangung einer eigenen Wohnung

Unsere Angebote

Personen die einen Zettel in der Hand halten

Organisation des Alltages und des Miteinanders in einem Bezugsgruppensystem

Ein Mann der malt

Ansprechpersonen und Krisenmanagement rund um die Uhr

Sportraum

Medizinische Betreuung und Gesundheitsfürsorge

Die Personen sitzen im Stuhlkreis und reden

Gruppen- und Einzelgespräche

Standbohrmaschine in der Werkstatt

Arbeitserprobung im Haus (Hauswirtschaft, Renovierung/Instandhaltung, Holzwerkstatt) und außerhalb, bei kooperierenden Arbeitgebern

Personen die basteln

Kreativprojekte

Ein Garten mit einem kleinem Teich

Ausflüge und Ferienfreizeiten

Personen beim Sport

Sport und Bewegung

Personen die einen Zettel in der Hand halten

Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

Eine Frau die eine andere Frau anlächelt

Aufnahme und Finanzierung

Sollten Sie bereit sein, abstinent zu leben und sich auf eine Gemeinschaft einzulassen, dann laden wir Sie gerne zu einem Informationsgespräch ein. So können Sie die Einrichtung und unser Konzept kennenlernen. 

Unser federführender Leistungsträger für die Besondere Wohnform ist der Landschaftsverband Rheinland. 

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, insbesondere der §§ 78, 90 und 113 SGB IX.

Die existenzsichernden Leistungen, insbesondere für Unterkunft und Heizung, werden hiervon getrennt gemäß § 42a SGB XII erbracht. Es handelt sich somit um eine Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Die fachliche Grundlage für die Beantragung der Leistungen ist eine fachärztliche Stellungnahme und das Bedarfserhebungsinstrument BEI_NRW, bei dessen Erstellung wir gerne behilflich sind. 

MEDIAN Therapiezentrum Haus Eller – Persönlich betreut. Kompetent unterstützt. Verlässlich für Sie da.