Sollten Sie bereit sein, abstinent zu leben und sich auf eine Gemeinschaft einzulassen, dann laden wir Sie gerne zu einem Informationsgespräch ein. So können Sie die Einrichtung und unser Konzept kennenlernen.
Unser federführender Leistungsträger für die Besondere Wohnform ist der Landschaftsverband Rheinland.
Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, insbesondere der §§ 78, 90 und 113 SGB IX.
Die existenzsichernden Leistungen, insbesondere für Unterkunft und Heizung, werden hiervon getrennt gemäß § 42a SGB XII erbracht. Es handelt sich somit um eine Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Die fachliche Grundlage für die Beantragung der Leistungen ist eine fachärztliche Stellungnahme und das Bedarfserhebungsinstrument BEI_NRW, bei dessen Erstellung wir gerne behilflich sind.