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Das Leben leben

Ankommen und wohlfühlen

Anmeldung und Aufnahme im 
MEDIAN AGZ Düsseldorf

Am Aufnahmetag heißen wir Sie herzlich willkommen. Wir besprechen gemeinsam den Ablauf Ihrer Rehabilitation, führen eine medizinische Erstuntersuchung durch und klären alle organisatorischen Fragen. So können Sie Ihren Aufenthalt entspannt beginnen und sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Wir helfen Ihnen gerne auch bei der Bewältigung des ‚Papierkrieges’, damit Sie so schnell und unbürokratisch wie möglich anfangen können, etwas für Ihre Gesundheit zu tun.

Wenn Sie eine Rehabilitation in unserem Haus durchführen möchten, muss in jedem Fall vorher ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden. Diesen Antrag können Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt oder dem Krankenhausarzt stellen. Es ist also wichtig mit Ihrem Arzt abzusprechen, ob er eine Rehabilitationsmaßnahme befürwortet. Dann sollten Sie klären, wer der für Sie zuständige Kostenträger ist - da dies in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist, lohnt sich ein Besuch im Servicezentrum der DRVen. Auch wenn ein anderer Kostenträger für Sie zuständig sein sollte, kann dies hier geklärt werden.

Die kardiologische Rehabilitation können Sie auch als Anschlussrehabilitation (AHB) durchführen. Dieses Verfahren wird über die Sozialdienste der Krankenhäuser in die Wege geleitet.

Informationen zum Antragsverfahren für Patienteninnen und Patienten

Eine Rehabilitation können Sie in unserem Haus nach Erhalt einer Kostenzusage durch Ihren Kostenträger durchführen. Dies bedeutet, dass in jedem Fall vorher ein Antrag gestellt werden muss. Ihr Ansprechpartner für die Antragstellung ist entweder Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Krankenhausarzt.

  • Rentenversicherung

    Bei der Einleitung einer Rehabilitation sind folgende Schritte einzuhalten:
    Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, so müssen neben Ihrem Arzt auch Sie einen Teil des Antrags auf „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ ausfüllen. Die Unterlagen sollten vollständig an die jeweilige Rentenversicherung geschickt werden. Auch hier muss die Kostenzusage abgewartet werden, danach ist eine rasche Terminvereinbarung möglich.

  • Private Krankenversicherung

    Wenn die private Krankenversicherung der zuständige Kostenträger ist, dann reicht in der Regel eine formlose Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes zur Antragstellung aus. Gegebenenfalls muss ein weiterer Antrag bei der Beihilfe gestellt werden. In seltenen Fällen kann es sein, dass die Krankenversicherung oder Beihilfe Sie bittet, Informationen über unsere Einrichtung einzureichen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen gerne an unser Sekretariat.

  • Gesetzlichen Krankenkasse

    Bei der gesetzlichen Krankenkasse muss der Arzt einen vierseitigen Antrag ausfüllen. Das so genannte „Muster 61“ sollte Ihrem Arzt vorliegen. Das Ausfüllen des Antrags wird Ihrem Arzt von der Krankenkasse vergütet. Nach Erhalt entscheidet die Krankenkasse über den Antrag. Im Falle einer Bewilligung wendet sich die Krankenkasse in der Regel sowohl an Sie als auch an uns. Wir würden dann Kontakt miteinander aufnehmen und einen Termin für den Rehabilitationsbeginn festlegen.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne

Alles Wichtige für Ihren Reha-Start

Ob Fragen zur Anmeldung, zu den Besuchszeiten oder zu Ihrem Reha-Antrag – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder reservieren Sie direkt Ihren Termin. Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Was Sie wissen sollten

Gut vorbereitet in Ihre Reha

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