Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. In den meisten Fällen ist jedoch eine Zuzahlung erforderlich, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Diese beträgt maximal 10 € pro Reha-Tag.
Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt vom Kostenträger ab – also beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung – sowie von Ihrem Einkommen und der Art der Behandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.