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Das Leben leben

Zusatzkosten

Zuzahlung und Befreiung

Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. In den meisten Fällen ist jedoch eine Zuzahlung erforderlich, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Diese beträgt maximal 10 €  pro Reha-Tag.

Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt vom Kostenträger ab – also beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung – sowie von Ihrem Einkommen und der Art der Behandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Auf dieser Seite

Befreiung von der Zuzahlung

  • Die Zuzahlung gilt nur für Erwachsene. Für Kinder unter 18 Jahren muss keine Zuzahlung geleistet werden.
  • Personen, die Übergangsgeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, müssen in der Regel keine Zuzahlung leisten.
  • Bei Anschlussheilbehandlungen, die von der Berufsgenossenschaft getragen werden, entfällt die Zuzahlung.

Reha-Zuzahlungen

Höhe und Dauer der Zuzahlungen

Eine Reha-Maßnahme kann mit unterschiedlichen Zuzahlungen verbunden sein – abhängig davon, wer die Kosten übernimmt und ob die Behandlung ambulant, stationär oder als Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt. In dieser Übersicht erfahren Sie, welche Zuzahlungen auf Sie zukommen, wie lange sie maximal gelten und wie Sie sich gegebenenfalls davon befreien lassen können.

Übernimmt die Rentenversicherung die Kosten der Reha, ist nur bei stationären Aufenthalten eine Zuzahlung erforderlich. Für ambulante Reha-Maßnahmen fällt keine Zuzahlung an. Die maximale Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag, allerdings nur bis zu 42 Kalendertage pro Jahr. Bereits geleistete Zuzahlungen für stationäre Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte im selben Jahr werden angerechnet. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Zuzahlung auf maximal 14 Tage im Jahr begrenzt.

  • Übernimmt die Rentenversicherung die Kosten der Reha, ist nur bei stationären Aufenthalten eine Zuzahlung erforderlich. Für ambulante Reha-Maßnahmen fällt keine Zuzahlung an. Die maximale Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag, allerdings nur bis zu 42 Kalendertage pro Jahr. Bereits geleistete Zuzahlungen für stationäre Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte im selben Jahr werden angerechnet. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Zuzahlung auf maximal 14 Tage im Jahr begrenzt.

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