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Das Leben leben

Qualität und Sicherheit für Ihre Gesundheit

Wir setzen auf Qualität

Qualität und Zertifizierungen unserer MEDIAN Einrichtung

Unsere MEDIAN Klinik ist zertifiziert gemäß dem Zertifizierungsverfahren QMS-Reha 3.1 und der DIN EN ISO 9001:2015. Diese Zertifizierungsverfahren sind von der BAR anerkannt und erfüllen die Anforderungen nach §20 Abs. 2a SGB IX. Unsere Einrichtung ist im Verzeichnis der zertifizierten Herz-Kreislauf-Rehabilitationskliniken und ambulanten Rehazentren in Deutschland gelistet.
 

Zertifikat „Kardiologische Rehabilitation“ nach DGPR-Standards

Das Zertifikat „Kardiologische Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR e.V.) bestätigt, dass unsere Klinik alle Qualitätsanforderungen erfüllt:

  • Nachweis der Struktur- und Prozessqualität
  • Dokumentation der Ergebnisqualität (Teilnahme am DGPR-Register)
  • Teilnahme am Auditverfahren der DGPR

Zertifikat „AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker“

Dieses Zertifikat wird gemeinsam von der DGPR und der Stiftung „Der herzkranke Diabetiker“ (DHD) vergeben. Es bescheinigt, dass unsere Klinik Patienten mit Diabetes nach einem operativen Eingriff am Herzen fachgerecht rehabilitiert.
Die Zusatzqualifikation wird seit 2008 ausschließlich an bereits zertifizierte kardiologische Kliniken verliehen. Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Diabetes-Stiftung.

 

Wir sind ausgezeichnet

Qualitätssiegel unserer MEDIAN Einrichtung

  • BAR

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zertifiziert Rehakliniken nach einem verifizierten Qualitätsmanagementsystem.

  • QMS Reha

    Das Zertifikat zeichnet ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem aus.

  • Der herzkranke Diabetiker 

    AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker nach den Qualitätsstandards der DGPR und DHD

Rechtliche Grundlagen

Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 GewO) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung (§ 107 SGB V). Sie ist zugelassen zur Durchführung von:

  • Stationären und ganztägig ambulanten Reha-Maßnahmen (§ 111 SGB V)
  • Anschlussheilbehandlungen (AHB / AR) (§ 40 SGB V, Indikationsgruppen 1, 3*, 4, 10**)
  • Medizinischer Rehabilitation gemäß § 9 ff SGB VI
  • Ambulanter physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Leistungen (§ 124 SGB V)
  • MBOR (Medizinische Behandlungs- und Rehabilitationskonzepte für orthopädische Patienten)

Die Klinik ist beihilfefähig; private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen der jeweiligen Versicherungsverträge.

* Eingeschränkte Indikation: Zustand nach rheuma-chirurgischen Eingriffen
** Bösartige muskuloskelettale Geschwulstkrankheiten

MEDIAN Klinik Bad Lausick – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.