Qualitätssicherungsreport
Beginnend im Jahre 1994 hat die Rentenversicherung ein umfassendes Qualitätssicherungsprogramm für die stationäre medizinische Rehabilitation eingeführt, für das in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten und Rehabilitationsexperten neue Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung entwickelt wurden. Inzwischen ist dieses Qualitätssicherungsprogramm flächendeckend in die Routine der Rehabilitation integriert. Das Qualitätssicherungsprogramm dient der Sicherung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen aber zugleich auch ökonomisch-rationellen Versorgung der Versicherten.