Allgemeine Richtlinien
Die MEDIAN Klinik Wigbertshöhe ist eine Rehabilitationseinrichtung nach §111 SGB V.
Grundsätzlich muss vorher eine Kostenzusage durch die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse, die Private Krankenkasse, die Beihilfe oder einen anderen Leistungsträger vorliegen.Die Aufnahme erfolgt sowohl als nahtlose Verlegung aus vorbehandelnden Krankenhäusern (z. B. stationäre Entgiftung), als auch aus dem häuslichen Umfeld. Bei Fragen zum Antrags- und Anmeldeverfahren steht unser Aufnahmesekretariat zur Verfügung.