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Der federführende Kostenträger für die MEDIAN Fontana-Klinik Bad Liebenwerda ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, die die Einhaltung der Standards der Leistungsträger (räumliche Ausstattung, Anzahl und Qualifikation des Personals, Therapieinhalte und -schwerpunkte) auf der Grundlage der Strukturanforderungen der DRV laufend überprüft und die Klinik bei der Umsetzung berät.
nach § 111 SGB V
Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen
AHB-Zulassung der Deutsche Rentenversicherung Bund
für Indikationsgruppe 3 (entzündlich-rheumatisch)
für Indikationsgruppe 4 (degenerative Krankheiten und Zustand nach
Operationen und Unfallfolgen)
Beihilfefähige stationäre Behandlungsverfahren
Ganztägig ambulante Rehabilitation
Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung
nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI
Vertrag über die Erbringung stationärer AHB mit der GKV für: