Auch in Zeiten knapper Kassen im Gesundheitswesen haben Sie Anspruch auf eine qualifizierte Rehabilitation, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als medizinisch notwendig erachtet. Ihr Arzt muss die entsprechenden Formulare Ihres Kostenträgers unter genauer Angabe Ihres Krankheitsbildes beantragen.
Die MEDIAN Frankenpark Klinik verfügt über einen Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V und wird von allen relevanten Kosten- und Leistungsträgern anerkannt:
Wenn die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wird, erhalten Sie hierzu von Ihrem Kostenträger eine schriftliche Benachrichtigung. Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Kostenübernahme mit den Mitarbeitern der Patientenverwaltung in der MEDIAN Frankenpark ...