Die medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, die gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen.
Eine medizinische Rehabilitation kann von Ihnen, von Ihrem Arzt oder im Fall eines Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Prüfung der sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien erhalten Sie einen Bescheid.
Mögliche Kostenträger:
Ihr Arzt oder psychologischer Psychotherapeut empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation und bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten der Durchführung - ob ambulant, teilstationär oder stationär.
In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater können nur Sie persönlich das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen.
Die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für psychosomatische Erkrankungen erfolgt gemeinsam mit Ihrem Art oder psychologischen Psychotherapeuten mit Einreichung des entsprechenden Antrags bei dem Kostenträger inkl. Nennung der Wunschklinik.
Das Antragsformular hat ihr betreuuender Arzt oder psychologischen Psychotherapeut oder kann es bei der Krankenkasse anfordern.
Sie erhalten die Kostenübernahme oder eine entsprechende Ablehnung des Reha-Antrages. Bei einem negativen Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Bei positiver Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik einen Aufnahmetermin und weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihre Rehabilitation.