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Begleitperson Reha

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Für stationäre Rehabilitationen ist es in einigen Fällen möglich, eine Begleitperson-Mitaufnahme durch die Krankenkasse bewilligt zu bekommen.
Eine Begleitperson für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kommt in Frage, sofern die Anwesenheit der Begleitperson während des Reha-Aufenthalts von äußerster Notwendigkeit ist. Dies bedeutet, dass medizinische Gründe vorliegen müssen, um die Mitaufnahme durch die Krankenkasse des Versicherten zu gewährleisten (§ 11 Abs. 3 SGB V).

Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson

Häufige Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson sind vor allem:

  • Ihr Kind befindet sich noch im Vorschulalter. In diesem Fall könnte es die Reha ohne eine Begleitperson durch einen Bindungsverlust zu massiven psychischen Beeinträchtigungen führen. Dies ist mitunter ebenfalls nach Erreichen der Schuleignung indiziert.
  • Sofern die Begleitperson in therapeutische oder pflegerische Tätigkeiten involviert werden soll, ist eine Mitaufnahme ebenfalls gegeben.
  • Sofern der Versicherte eine schwere geistige und/oder körperliche Behinderung aufweist, bei der bestimmte medizinische Behandlungen nicht ohne eine Begleitperson ausgeführt werden können.
  • Um den Fortlauf der Pflege zu gewährleisten ist eine die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls möglich.  
  • Falls Sie als Mutter bzw. Vater eine Reha beantragen, so können Sie Ihr Kind bis zum 12. Lebensjahr als Begleitkind mitnehmen. 

Kosten einer Begleitperson bei der Reha 

Bei medizinischer Notwendigkeit einer Begleitperson bei der Reha werden die Kosten für den Aufenthalt zu 100 % von der Krankenkasse des Versicherten übernommen. Pro Tag eines stationären Aufenthalts des Versicherten werden für eine Begleitperson 45 € von der Krankenkasse geleistet. Damit werden die Unterkunft sowie Verpflegung der Begleitperson sichergestellt. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie als Begleitperson bei einer Reha die Zuzahlung  von 10 € pro Tag nicht leisten müssen.

Unterbringung der Begleitperson

Viele unserer MEDIAN Kliniken verfügen über die Möglichkeit, ein Bett für die Begleitperson im Zimmer des Patienten zu stellen. Auf Ihren Wunsch hin ist es jedoch auch möglich, dass Sie nur tagsüber in die Klinik kommen und sich eine Unterkunft im jeweiligen Ort mieten.

Gesonderte Regelungen während der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie existieren die gleichen Vorschriften wie für die Patienten. Begleitpersonen ist es somit weiterhin gestattet, mit dem Patienten anzureisen.

Häufige Fragen zur Reha mit Begleitperson

Die Gesellschaft vertrauter Personen unterstützt bei den meisten Patienten den Genesungsprozess. Oftmals können Angehörige oder Freunde sogar entscheidend zum Rehabilitationserfolg beitragen. In manchen Fällen ist es sogar wichtig, sie in den Rehabilitationsprozess mit einzubinden. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Patienten eine Begleitung mitbringen.

Mit den Einladungsunterlagen schicken wir Ihnen auf Anfrage gern ein Gästezimmerverzeichnis bzw. verweisen Sie an die jeweiligen Touristikzentralen.

Auf Wunsch kann die Begleitung medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden.

In vielen Kliniken kann man sich nach Vorlage eines Rezeptes des Hausarztes oder eines Badearztscheines der Krankenkasse behandeln lassen. Über die Kosten und weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Reservierungszentren Auskunft.

In vielen unserer Kliniken erhält die Begleitperson eine Aufbettung im Zimmer des Patienten. Begleitpersonen können sich natürlich auch privat im jeweiligen Ort eine Unterkunft besorgen und nur tagsüber in die Klinik kommen.

Unsere Kliniken im Überblick

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  • pneumologische Post-Corona-Reha
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  • psychosomatische Post-Corona-Reha
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