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Sie haben den Wunsch, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, oder Ihr Arzt bzw. Therapeut empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation? Dann stellen Sie gemeinsam einen Antrag bei Ihrem Kostenträger. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reha, um Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Je nach Ihrer individuellen Situation stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt, Ihrem Therapeuten oder dem Sozialdienst im Krankenhaus fest, ob und welche Art der Rehabilitation für Sie geeignet ist.
Da die Kosten für die Reha von einem Versicherungsträger übernommen werden, müssen Sie Ihren Antrag an den zuständigen Kostenträger senden. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann das z. B. die Rentenversicherung, die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Welcher Reha-Kostenträger ist zuständig?
Sollten Sie nicht sicher sein, wer zuständig ist, können Sie Ihren Antrag an jeden der Sozialversicherungsträger stellen. Dieser ist verpflichtet, die Unterlagen an die zuständige Stelle innerhalb von 14 Tagen weiterzuleiten.
Die einzureichenden Unterlagen können sich je nach Ihrer Situation sowie dem zuständigen Versicherungsträger unterscheiden. Meist umfassen sie Folgendes:
Den Unterlagen können Sie gerne bereits einen Antrag auf Wahrnehmung Ihres Wunsch- und Wahlrechts beifügen, in dem Sie Ihre Wunschklinik angeben. Weitere Infos zum Wunsch- und Wahlrecht
Sie reichen die Antragsunterlagen bei Ihrem Kostenträger ein. Der Kostenträger hat nun drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und über die Bewilligung zu entscheiden. Sollte er feststellen, nicht für die Kostenübernahme zuständig zu sein, reicht er den Antrag automatisch an den entsprechend zuständigen Kostenträger weiter. Sie erhalten einen entsprechenden Reha-Bescheid, der Auskunft über die Bewilligung der Reha und der entsprechenden Rehaklinik gibt.
Mit der Bewilligung Ihrer Reha erhalten Sie vom Kostenträger die Kontaktdaten der Klinik inklusive eines Ansprechpartners sowie Informationen zur Zuzahlung. Auch die Dauer der Rehabilitation, An- und Abreiseformalitäten und eine Widerrufsbelehrung sind Teil des Bescheids.
Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Dies ist keinesfalls aussichtslos, denn viele Anträge werden beim zweiten Anlauf doch noch bewilligt. Für den Widerspruch haben Sie vier Wochen Zeit. Mehr zum Widerspruch bei Ablehnung des Reha-Antrags
Bei positiver Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik einen Aufnahmetermin und weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihre Rehabilitation. Bei einer AHB vereinbaren der Krankenhausarzt bzw. Sozialdienst und die Rehaklinik einen Termin für die Verlegung. Es erfolgt die direkte oder schnellstmögliche Aufnahme in die Rehaklinik.
Grundsätzlich können Sie von jedem Kostenträger ein Antragsformular anfordern. Auch beim Hausarzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus können Sie die Formulare erhalten. Oder Sie laden sie im Internet herunter. Hier finden Sie die üblichsten Reha-Antragsformulare als Link oder Download.
Mit Rehabilitationsantrag, Anlagen, Selbsteinschätzungsbogen und weiteren Unterlagen kann das Beantragen einer Reha zu einer kleinen bürokratischen Herausforderung werden. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie sich von Ihrem Arzt dabei helfen lassen, indem Sie etwa fragliche Punkte der Antragsformulare gemeinsam durchgehen. So stellen Sie sicher, dass Sie die passenden Leistungen beantragen und Sie die korrekten Angaben machen, die auch mit dem ärztlichen Befundbericht übereinstimmen. Im Krankenhaus hilft Ihnen der Sozialdienst bei der Beantragung.
Auch den Befundbericht selbst sollten Sie mit Ihrem Arzt durchgehen. Vor allem drei Punkte sollten darin deutlich werden:
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation, wenn diese medizinisch notwendig ist. Damit Ihr Antrag bewilligt wird, sollte also in den Unterlagen betont werden, dass ein Reha-Antrag die medizinisch sinnvollste Methode ist, Ihre Krankheit zu heilen und Ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit langfristig zu erhalten. Deshalb sollten Sie in Absprache mit Ihrem Haus- oder Facharzt den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen und sich einen ausführlichen Befundbericht ausstellen lassen, am besten mit ergänzenden medizinischen Unterlagen, die dies bescheinigen.
Wenn der Versicherungsträger, an welchen Sie den Antrag gestellt haben, nicht zuständig ist, muss er Ihre Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an die richtige Stelle weiterleiten. Sie werden darüber informiert.
Sie können zusammen mit Ihrem Antrag eine Wunschklinik angeben. Denn laut Ihrem Wunsch- und Wahlrecht können Sie mitbestimmen, in welcher Reha-Einrichtung die Therapie stattfinden soll.
Auch bei der Entscheidung stationär/ambulant können Sie mitreden. In Ihrem Antrag geben Sie an, welche Art der Behandlung Sie wünschen. Sprechen Sie aber mit Ihrem Arzt ab, was besser für Ihre Erkrankung und Ihre persönliche Situation geeignet ist.