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Berufsanerkennung als Arzt/Ärztin

Eine Ärztin hat ein Herzmodell in der Hand und erklärt einem Patienten etwas

Eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland (assistenzärztliche Tätigkeit in der Weiterbildung bzw. fachärztliche Tätigkeit) kann nur mit einer gültigen Approbation (bzw. Berufserlaubnis) ausgeübt werden.

Medizinerinnen und Mediziner mit Abschlüssen aus anderen Ländern benötigen zur Berufsausübung ebenso wie in Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte eine Approbation oder zumindest eine Berufserlaubnis (die Berufserlaubnis genehmigt nur für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Region die ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis).

  • Eine Approbation ist eine uneingeschränkte Berufszulassung.
  • Eine Berufserlaubnis wird hingegen immer nur für einen begrenzten Zeitraum und das jeweilige Bundesland, in dem man sie beantragt hat, erteilt. Meist ist sie auf vier Jahre begrenzt.

Generell sind in Deutschland die Voraussetzungen für die Ausbildung und der Zugang für Berufe im Gesundheitswesen einheitlich geregelt, da es um bundesrechtlich reglementierte Berufe handelt.

Damit Sie als Arzt oder Ärztin arbeiten dürfen, müssen Sie sich den im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.

Einen Überblick über die berufliche Anerkennung in Deutschland erhalten Sie mithilfe des „Anerkennungsfinder des Bundesministeriums“.

Antrag auf Anerkennung

Den Antrag auf Anerkennung kann entweder im jeweiligen Wohnort oder am Arbeitsort gestellt werden. Jede Behörde (oder Bundesland) in Deutschland hat dabei eigene Vorgaben, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung, welche Unterlagen konkret benötigt werden.  

Einen Überblick nach Ort und Bundesland finden Sie hier:

Anerkennung in Deutschland

Das benötigen Sie:

Allgemeine Unterlagen

  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf (als Tabelle)
  • Erklärung, dass Sie noch keinen Antrag auf berufliche Anerkennung bei einer anderen Behörde gestellt haben

Berufliche Zeugnisse

  • Ausbildungszeugnisse
  • Bescheinigungen über die theoretische und praktische Ausbildung mit genauer Angabe von Umfang und Inhalt, z. B. durch Studienbücher, Lehrpläne
  • Bescheinigungen der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse, möglichst detailliert mit Angabe des Umfangs und Art der Tätigkeit
  • Eine Bescheinigung, Zertifikat über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat (Diplom, Urkunde, Lizenzen o.ä.

Sonstiges

  • Ärztliches Attest
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing)
  • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache – meist Niveaustufe B2

Sprachkenntnisse und Fachsprachenprüfung

Um die Berufserlaubnis bzw. Approbation in Deutschland zu erhalten, müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die sprachlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis variieren von Bundesland zu Bundesland. Als Mindestanforderung in allen Bundesländern muss das allgemeinsprachliche Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorgewiesen werden. Darüber hinaus ist meist eine spezielle Fachsprachenprüfung Medizin zu absolvieren, die sich am Niveau C1 des GER orientiert.

Die Zertifikate vom Goethe-Institut oder von Telc werden in der Regel zur Bestätigung des Sprachniveaus in ganz Deutschland akzeptiert, in vielen Bundesländern wird darüber hinaus auch das österreichische ÖSD-Zertifikat anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat
  • Telc-Zertifikat
  • ÖSD Zertifikat

Details dazu variieren von Bundesland zu Bundesland.

Für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung müssen Sie zunächst die Approbation bzw. Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Im nächsten Schritt überprüft die Behörde, ob eine Fachsprachprüfung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein kontaktiert die Landes- bzw. Bezirksregierung die zuständige Ärztekammer des Bundeslandes und übermittelt die erforderlichen Dokumente. Anschließend werden Sie durch die Ärztekammer kontaktiert. Diese übermittelt Ihnen weitere notwendige Informationen für die Fachsprachenprüfung.

Zusammenfassend müssen Sie sich nicht für die Fachsprachprüfung persönlich anmelden. Dies geschieht automatisch durch die Beantragung der Approbation bzw. Berufserlaubnis.

Ablauf der Anerkennung

Der Antrag auf Berufserlaubnis sowie der Antrag auf Approbation werden zusammen beantragt.

Die Berufserlaubnis wird nach Sichtung der Unterlagen erteilt. Dies dauert meist ca. 2-4 Wochen. Sie gilt allerdings nur für das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde und hat eine befristete Gültigkeit von 2 Jahren. Mit der Berufserlaubnis ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nur unter Aufsicht eines approbierten Arztes möglich.

Weitere Informationen

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Andrea Rauchstädt Senior Referentin

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