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Ablauf der Anerkennung

Der Antrag auf Berufserlaubnis sowie der Antrag auf Approbation werden zusammen beantragt.

Die Berufserlaubnis wird nach Sichtung der Unterlagen erteilt. Dies dauert meist ca. 2-4 Wochen. Sie gilt allerdings nur für das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde und hat eine befristete Gültigkeit von 2 Jahren. Mit der Berufserlaubnis ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nur unter Aufsicht eines approbierten Arztes möglich.

Bei dem Ablauf zum Erhalt der Approbation unterscheidet man zwischen den EU-/EWR-Ländern und Drittstaaten. Bei den EU-Staaten ist eine automatische Anerkennung möglich, falls der Abschluss nach dem EU-Beitritt des Herkunftslandes erworben wurde.

In allen anderen Fällen gibt es keine automatische Anerkennung.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung werden Ausbildungsinhalte und Berufserfahrungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit zurAusbildung in Deutschland geprüft. Die Dauer bis Gutachten erstellt ist beträgt 5-6 Monate. Es müssen detaillierte Nachweise über Ausbildungsinhalte und Berufserfahrungen erbracht werden (z.B. Curriculum, Arbeitszeugnisse).

Meist benötigen alle Dokumente eine amtliche Beglaubigung - aus einigen Ländern werden die Echtheitserklärungen nicht anerkannt (z.B. Aserbaidschan, Ägypten, Syrien). Dies ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde (Amt) oder einen Notar.

Außerdem muss jeder Arzt oder jede Ärztin, welcher bzw. welche die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit nachweisen kann, eine Fachsprachenprüfung durchführen. Die zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung überprüft nach Beantragung der Berufserlaubnis/Approbation, ob eine Fachsprachprüfung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein kontaktiert die Landes- bzw. Bezirksregierung die zuständige Ärztekammer des Bundeslandes und übermittelt die erforderlichen Dokumente.

Bei der Fachsprachenprüfung wird eine Gesprächs- und Dokumentationssituation simuliert. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Abfrage des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. In diesem Zusammenhang wird das medizinische Fachwissen nicht bewertet.

Bei Kenntnisprüfung hingegen wird überprüft, ob das Fachwissen von ausländischen Ärzten mit den deutschen Standards vergleichbar ist. Als Vergleich werden die Inhalte des deutschen Studiums herangezogen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Kenntnisprüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Außerdem wird das Wissen über Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz oder Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung getestet.

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