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Allgemeine Hinweise

Der Aufnahme geht ein Informationsgespräch voraus, in welchem geklärt wird, ob eine ambulante oder eine stationäre Betreuung sowohl vom Betroffenen als auch von unserer Seite in Frage kommt. Bei einer Aufnahme oder anstehenden ambulanten Betreuung, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113, SGB IX eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.

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