Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)2181 23620


Informationen für Zuweiser

Nach dem Informationsgespräch und der beidseitigen positiven Entscheidung miteinander arbeiten zu wollen, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX I eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.

An den Landschaftsverband Rheinland ist darüber hinaus der ausgefüllte Vordruck zum Hilfeplanverfahren zu senden (ggfs. sind wir ihnen gerne behilflich).

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • unseren Aufnahmeantrag
  • in Kopie fachärztliche Stellungnahme, individuelle Hilfeplanung und Sozialbericht (falls vorhanden)
  • Kopie der Kostenbeantragung nach §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX (s.o.)

Nach Erhalt dieser Unterlagen können wir die betreffende Person auf unsere Warteliste setzen.

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