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Das Leben leben

Ihr Recht auf Reha

Anspruch auf Reha

Die medizinische Rehabilitation (Reha) hilft Ihnen, nach einer Erkrankung, Operation oder belastenden Umwelteinflüssen wieder bestmöglich in den Alltag zurückzufinden. Doch wer hat Anspruch auf eine Reha, welche Voraussetzungen gibt es, und wie lässt sich der Antrag stellen? Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen.

Auf dieser Seite

Gesetzliche Grundlage

Das Recht auf Rehabilitation ist im Sozialgesetzbuch I § 4 geregelt. Demnach haben alle Mitglieder der Sozialversicherung einen Anspruch auf Rehabilitation – explizit auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Ein Anspruch auf Reha besteht für Personen, die gesundheitliche Einschränkungen haben und durch eine Rehabilitationsmaßnahme ihre Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit verbessern oder erhalten können. Dazu zählen:

  • Menschen mit akuten oder chronischen Erkrankungen
  • Personen nach einem Unfall oder einer Operation
  • Rentnerinnen und Rentner mit einem Anspruch auf Reha als Rentner, wenn die Maßnahme zur Erhaltung der Selbständigkeit dient

  • Menschen mit psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen
  • Versicherte, die von einer drohenden Behinderung betroffen sind

Was Sie wissen sollten

Wichtige rechtliche Grundlagen

Voraussetzungen für den Anspruch auf Reha

Für die Genehmigung einer Reha müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie nach Abschluss einer Reha erst 4 Jahre später wieder eine Reha beantragen dürfen. In besonderen Fällen, die durch das Krankheitsbild bestimmt werden, kann allerdings bereits nach 2 Jahren oder auch früher eine weitere Reha genehmigt werden.

  • Rehabilitationsbedürftigkeit

    Eine ärztliche Bescheinigung muss bestätigen, dass die Reha medizinisch notwendig ist.

  • Rehabilitationsfähigkeit

    Die Patientin/der Patient ist in der Lage, die Rehamaßnahme durchzuführen. 

  • Erfolgsprognose

    Die Maßnahme muss dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit oder Lebensqualität zu verbessern.

  • Genehmigung durch Kostenträger

Reha-Maßnahmen

AHB oder Heilverfahren

Je nach Reha-Maßnahme variieren die Wege in die Reha-Klinik etwas. Die schnellste und oft einfachste Form der Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Da sie direkt - spätestens 2 Wochen -  nach Entlassung aus einem stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, gibt es keine langen Wartezeiten und die Behandlungen knüpfen nahtlos aneinander an. Die Beantragung übernimmt dabei der Sozialdienst in den Krankenhäusern in Absprache mit Ihnen.

Wenn Sie ein Heilverfahren beantragen möchten, dann sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt oder Therapeuten über die gewünschte Reha-Maßnahme und legen gemeinsam Ihren Rehabedarf fest. Auch hilft Ihnen Ihr Arzt oder Therapeut bei der Antragstellung.

Infos zum Reha-Antrag

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