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Das Leben leben

Direkt in die Wunschklinik

Wunsch- und Wahlrecht

Genesen Sie dort, wo Sie sich wohl fühlen. Mit dem Wunsch- und Wahlrecht haben Sie die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Wahl der Rehaklinik zu nehmen, in der Sie sich voll und ganz Ihrer Gesundheit widmen können. 

Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Sozialgesetzbuch IX § 8. Darin heißt es:
Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. (siehe § 8 SGB IX)

Die Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung müssen die berechtigten Wünsche des Antragstellers berücksichtigen, solange sie wirtschaftlich vertretbar und medizinisch begründbar sind.

Auf dieser Seite

Wunsch-und Wahlrecht ausüben

Was muss ich tun?

Sie können Ihre Wunschklinik bereits mit dem Reha-Antrag angeben. Auch nachträglich, selbst wenn Ihr Antrag bereits bewilligt wurde, können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch geltend machen.

Vorgehen: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht zusammen direkt mit dem Reha-Antrag ein. 

 

Zum Musterformular „Wunschklinik"

Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha in Ihrer Wunschklinik

  • Medizinische Eignung: Die Wunschklinik ist besonders gut für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet.
    Hinweis: Auch wenn der Kostenträger das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V beachten muss, steht die medizinische Eignung der Klinik an erster Stelle. Wird überzeugend dargelegt, dass die Klinik für Ihre Behandlung besser geeignet ist, kann die Wunschklinik trotz möglicherweise höherer Kosten genehmigt werden.
  • Versorgungs- und Belegungsvertrag: Es besteht ein Vertrag zwischen der Wunschklinik und Ihrem Kostenträger.
    Gut zu wissen: Alle MEDIAN Kliniken verfügen über entsprechende Versorgungsverträge.
  • Qualitätsstandards: Die Klinik erfüllt alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen.

Begründen Sie Ihren Wunsch

Argumentationshilfe für eine Reha in Ihrer Wunschklinik

Medizinische Gründe

  • Spezialisierung der Klinik: Die Klinik ist genau auf Ihre Erkrankung spezialisiert.
  • Behandlung von Nebenerkrankungen: Die Klinik deckt auch weitere Diagnosen von Nebenerkrankungen ab.
  • Nähe zur Familie: Der Besuch von Angehörigen fördert den Behandlungserfolg.
  • Standortfaktoren: Das Klima (z. B. Meer oder Luftkurort) unterstützt die Heilung.

Persönliche Gründe

  • Sprachliche Unterstützung: Sie können sich in Ihrer Muttersprache verständigen.
  • Psychische Distanz: Eine größere räumliche Entfernung kann z. B. bei Suchterkrankungen hilfreich sein.
  • Begleitperson möglich: Ihre Wunschklinik erlaubt die Mitnahme einer Begleitperson, Ihrer Kinder oder eines Haustiers.
  • Kulturelle und religiöse Aspekte: Die Klinik entspricht Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation

Wunsch- und Wahlrecht abgelehnt? Widerspruch einlegen

Es ist möglich, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen und Ihre Reha-Wunschklinik abgelehnt wird. In dem Fall kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen.
Wichtig: Die Frist für den Widerspruch beträgt vier Wochen.
Unser Tipp: Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich und lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterstützen.

Auch wenn Ihre Reha insgesamt abgelehnt wurde, können Sie widerspruch einlegen.

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