Die ambulante aufsuchende Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten ist ein Angebot nach § 67 SGB XII.
Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssitaution, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Sie leben eigenständig in einer Wohnung, benötigen aber Hilfen in der Bewältigung Ihres Alltags, die vom regelmäßigen Telefonat über Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen bis zur Annäherung an Arbeit und Beschäftigung reichen.