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Das Leben leben

Sich auf den Weg machen

Ambulante Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen und mit sozialen Schwierigkeiten

Die ambulante aufsuchende Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten ist ein Angebot nach § 67 SGB XII.

Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssitaution, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Sie leben eigenständig in einer Wohnung, benötigen aber Hilfen in der Bewältigung Ihres Alltags, die vom regelmäßigen Telefonat über Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen bis zur Annäherung an Arbeit und Beschäftigung reichen.

Was wir Ihnen bieten

Begleitung, Unterstützung, Anleitung und Beratung

Die Ziele und individuellen Maßnahmen, die Ihre Situation verbessern sollen, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam und halten Sie in einem Hilfeplan fest. Wir möchten erreichen, dass Sie selbstständig und ohne Hilfe leben können.

Kostenträger der Maßnahme ist der Landschaftsverband Rheinland. Bei der Beantragung der Kostenübernahme sind wir selbstverständlich behilflich.

  • Wohnen

    (drohender Wohnungsverlust, nicht ausreichende Wohnung, Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung, gewaltgeprägte Lebensumstände) z.B. Wohnungsbeschaffung, Wohnraumpflege, Lebenspraxis, Behördenangelegenheiten

  • Finanzen

    (Fehlen von Einkommen, Sozialhilfebedürftigkeit, Verschuldung, Unterhaltsverpflichtungen)
    z.B. Schuldenklärung, Haushaltsplanung, Ansprüche prüfen lassen

  • Soziale Kompetenz

    (Gewalterfahrungen, Beziehungsabbrüche, Trennung / Scheidung, Fehlende Sozialkontakte,
    Freizeitgestaltung, mangelnde Inanspruchnahme von Hilfen und Rechten, Selbst- oder Fremdgefährdendes Verhalten)
    z.B. Tagesstrukturierung, Förderung sozialer Kontakte, Aufnahme und Gestalten von Beziehung

  • Arbeit oder Beschäftigung

    (Arbeitslos, fehlende Berufsausbildung oder Qualifikation, lange Dauer der Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktferne, hohes Alter) z.B. Annäherung an regelmäßige Tätigkeit, Arbeitserprobung

  • Gesundheit

    (Körperliche Beeinträchtigungen, Substanzmissbrauch, mangelndem Körperbewusstsein, psychische Beeinträchtigungen, einseitige Ernährung) z.B. Abklärung, Beratung zum Umgang mit Krankheiten und Einschränkungen, Einleitung von Behandlung

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