Jeder, der eine positive Erwerbsprognose hat oder bei Entlassung aus der Reha eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem Arbeitsmarkt zeigt, kann eine Reha-Nachsorge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Der Bedarf für die Nachsorge wird vom behandelnden Reha-Arzt in Zusammenarbeit mit dem Patienten festgestellt.
Auf dieser Seite finden Sie FAQs zu
Häufig gestellte Fragen zu MyMEDIAN@Home
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Ja, es besteht die Vorgabe, mindestens 60 Minuten Aktivität pro Woche zu absolvieren. Aus therapeutischer Sicht empfehlen wir jedeoch mindestens 90 Minuten, bestehend aus 60 Minuten "Training" und 30 Minuten "Wissen, Ernährung und Wohlbefinden", um bestmögliche Fortschritte zu erzielen - gerne auch mehr, wenn Sie möchten. Zudem müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach des Rehaaufenthalts mit der Nachsorge starten
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Nein, Sportgeräte sind nicht zwingend notwendig, die Nachsorge kann auch ohne Hilfsmittel absolviert werden. Der Besitz solcher Hilfsmittel (z.B. Theraband, Kleinhantel, Stab) erweitert jedoch das Angebot an Übungen, die das DNZ für Sie bereitstellen kann.
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Zu Beginn der Nachsorge werden Sie telefonisch vom DNZ begrüßt. Das Begrüßungstelefonat bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit einem DNZ-Mitarbeitenden Ihren Trainingsplan individuell anzupassen und zu besprechen. Bei Anmerkungen, Fragen oder Unsicherheiten können Sie täglich via Chat, E-Mail oder per Telefon Kontakt zum DNZ aufnehmen. Während der Nachsorge werden Sie vom DNZ begleitet und motiviert. Die MyMEDIAN@Home Nachsorge endet mit einem gemeinsamen Abschlussgespräch.
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Die Nachsorge kann bis zu 12 Monate nach Abschluss des Reha-Aufenthalts dauern und hängt von der individuellen Trainingsintensität ab. Bei einer somatischen Indikation besteht die Nachsorge aus 24 Modulen, bei einer neurologischen Indikationen aus 36 Modulen. Die Nachsorge gilt als abgeschlossen, sobald die maximale Anzahl der Module erreicht ist.
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Ein Modul entspricht 90 Minuten und besteht aus Bewegungstherapie und dem Bereich Wissen und Wohlbefinden. Jede absolvierte Therapieminute wird aufgenommen und sobald 90 Minuten erreicht sind, gilt ein Modul als abgeschlossen.
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Kontaktieren Sie bei Fragen, Unsicherheiten oder Änderungsvorschlägen zu Ihrem Trainingsplan jederzeit das Team des DNZ. Ihr Plan wird gerne an Ihre Bedürfnisse angepasst und das Therapeutenteam findet aus den zahlreichen Übungen eine passende für Sie.
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Ja, während der Nachsorge können Sie selbstverständlich verreisen und die Therapie auch im Urlaub fortsetzen. Sollte über einen längeren Zeitraum keine Aktivität stattfinden und kein therapeutischer Fortschritt mehr erkennbar sein, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. In diesem Fall informieren wir Sie über einen möglichen Abbruch der Nachsorge und setzen diesen anschließend um.
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Es ist nicht verpflichtend, sich krank zu melden, aber es ist hilfreich, längere Krankheitszeiten mitzuteilen, damit der Trainingsplan entsprechend angepasst werden kann.
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Nein, die Nachsorge kann nicht fortgesetzt werden, wenn währenddessen eine weitere Reha begonnen wird. Nach einer erneuten Reha wird der Bedarf an Nachsorge erneut geprüft.
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Sollte über einen längeren Zeitraum keine Aktivität stattfinden und kein therapeutischer Fortschritt mehr erkennbar sein, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. In diesem Fall informieren wir Sie über einen möglichen Abbruch der Nachsorge und setzen diesen anschließend um. Der Abbruch führt zur Zusendung des Abschlussformulars an den Kostenträger, ohne Nachteile oder Kosten für den Patienten.
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Bei technischen Problemen wenden Sie sich per Mail an app[at]median-kliniken.de, damit wir Sie schnellstmöglich unterstützen können.
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Die MyMEDIAN@Home Nachsorge endet mit einem Abschlussgespräch via Telefon. Abschließend wird die Abrechnung seitens des DNZs erstellt und die Deutsche Rentenversicherung wird über das Ende Ihrer erfolgreichen Teilnahme informiert. Sie müssen sonst nichts weiter tun. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Programm danach auf Selbstzahlerbasis fortzuführen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Gerne können Sie uns Ihr Anliegen unter DNZ-Beschwerdemanagement[at]median-kliniken.de zukommen lassen.
Häufig gestellte Fragen zu Rethera Mind
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Jede Person, die eine positive Erwerbsprognose hat und bei Entlassung aus der Reha eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden/Tag auf dem Arbeitsmarkt zeigt, kann eine Reha-Nachsorge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Der Bedarf für die Nachsorge wird von behandelnden Reha-Ärztinnen in Zusammenarbeit mit dem Patient festgestellt.
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Ja, aus therapeutischer Sicht empfiehlt sich eine Aktivität von 90 Minuten in der Woche, die sich aus der wöchentlichen 60-minütigen Nachsorgegruppe sowie mindestens 30 Minuten eigenständiger App-Nutzung zusammensetzt. Selbstverständlich dürfen Sie die App darüber hinaus so viel nutzen, wie Sie möchten. Zudem sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Reha-Aufenthalts mit der Nachsorge starten.
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Nein, die Nachsorge ganz gänzlich ohne Hilfsmittel absolviert werden.
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Noch vor Beginn der eigentlich Nachsorge werden Sie telefonisch vom DNZ begrüßt. Das Willkommensgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, erste Fragen zu stellen und mit einem guten Gefühl in die Nachsorge zu starten. Die Nachsorge beginnt offiziell mit dem Aufnahmegespräch, das Ihre Nachsorgetherapeutin mit Ihnen führt. Auch die Nachsorgegruppe, an der Sie teilnehmen werden, wird von der Nachsorgetherapeutin geleitet. Sollten Sie im Verlauf der Nachsorge Fragen zur App-Nutzung haben oder andere Themen besprechen wollen, unterstützt Sie hierbei gerne das psychologische Team des DNZ. Sie können das DNZ werktags von 8:00 bis 20:00 mithilfe der Nachrichten-Funktion in der App, via E-Mail oder per Telefon unter +49 (0) 211 8196 5836 kontaktieren. Das DNZ begleitet und motiviert Sie während der gesamten Nachsorge. Die Nachsorge mit Rethera Mind endet mit einem Abschlussgespräch mit der Nachsorgetherapeutin.
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Die Nachsorge erstreckt sich in der Regel über 25 Therapiewochen, kann aber bis zu 12 Monaten andauern, was von den individuellen Lebensumständen abhängt. Das heißt, dass sich die Nachsorge unter Umständen verlängert, wenn Sie krank sind oder anderweitig entschuldigt nicht an einer Gruppensitzung teilnehmen können. Die Nachsorge gilt als abgeschlossen, sobald 25 Therapiewochen erreicht wurden.
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Eine Therapiewoche entspricht 90 Minuten wöchentlicher Aktivität und setzt sich aus der 60-minütigen Nachsorgegruppe sowie 30 Minuten eigenständiger App-Aktivität zusammen. App-Aktivität wird angesammelt, wenn Sie z. B. Ihr Befinden protokollieren, sich Inhalte aus der Mediathek anschauen, anhören oder durchlesen und Ihren Alltag strukturieren. Jede absolvierte App-Aktivität wird dokumentiert und sobald 30 Minuten erreicht sind und Sie an der Nachsorgegruppe teilgenommen haben, gilt eine Therapiewoche als absolviert.
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Kontaktieren Sie bei Fragen, Unsicherheiten oder Feedback gerne jederzeit das Team des DNZ.
Sie können das DNZ werktags von 8:00 bis 20:00 mithilfe der Nachrichten-Funktion in der App, via E-Mail oder
per Telefon unter +49 (0) 211 819 658 36 kontaktieren.
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Ja, während der Nachsorge können Sie selbstverständlich verreisen und die Therapie auch im Urlaub fortsetzen. Sollte über einen längeren Zeitraum keine Aktivität stattfinden und kein therapeutischer Fortschritt mehr erkennbar sein, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. In diesem Fall informieren wir Sie über einen möglichen Abbruch der Nachsorge und setzen diesen anschließend um.
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Wenn Sie krank sind und deswegen an einer Gruppensitzung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich über die App entsprechend zu entschuldigen. Bei längeren Krankheitszeiten können Sie auch das DNZ kontaktieren, um dies mitzuteilen.
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Die Nachsorge kann nicht fortgesetzt werden, wenn währenddessen eine weitere Reha begonnen wird. Nach einer erneuten Reha wird der Bedarf für eine Nachsorge erneut geprüft.
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Nach einem längeren Zeitraum von Inaktivität gilt die Nachsorge als abgebrochen. Bei kürzeren Unterbrechungen können Sie die Nachsorge jederzeit fortsetzen, wobei eine Teilnahme an der Nachsorgegruppe sowie 30 Minuten App-Nutzung weiterhin obligatorisch sind. Ein vorzeitiger Abbruch führt zur Zusendung eines Abschlussformulars an den Kostenträger, ohne Nachteile oder Kosten für den Patient.
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Bei technischen Problemen können Sie sich per Email an support@rethera.de wenden, damit wir Sie schnellstmöglich unterstützen können.
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Aktuell ist dies leider noch nicht möglich. Wir informieren an dieser Stelle gerne über zukünftige Änderungen bzw. sobald dieses Angebot zur Verfügung steht.
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Die Nachsorge mit Rethera Mind endet mit einem Abschlussgespräch mit Ihrer Nachsorgetherapeutin. Abschließend wird die Abrechnung seitens des DNZs erstellt und die Deutsche Rentenversicherung wird über das Ende Ihrer Teilnahme informiert. Sie müssen sonst nichts weiter tun.
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Gerne können Sie uns Ihr Anliegen unter support@rethera.de zukommen lassen.
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Therapie
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Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät, also Smartphone, Tablet oder Laptop. Die MEDIAN App können Sie in Ihrem App- oder Playstore herunterladen. Über die MEDIAN App haben Sie Zugang zu MyMEDIAN@Home, unserem digitalen Nachsorgeprogramm. Viel Erfolg beim Training
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Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Digitalen Therapie an Ihr therapeutisches Team in Ihrer MEDIAN Einrichtung.
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Ihr Trainingsplan der Digitalen Therapie während der Reha ist so gestaltet, dass er nach dem Rehaaufenthalt ausläuft. Sie können sich aber im Anschluss an die Reha für die digitale Nachsorge mit MyMEDIAN@Home entscheiden.
Häufig gestellte Fragen zum Präventionskurs Rückenfit
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In der Regel übernehmen Krankenkassen wie die Barmer, Techniker Krankenkasse, AOK, DAK, IKK und BKK zwei Kurse pro Jahr. Fragen Sie alternativ bei Ihrer Krankenkasse für eine konkrete Aussage nach.
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Definitiv! Das besondere an einem Onlinekurs ist, dass Sie den Kurs von überall absolvieren können. Unsere Kurse werden von hoch qualifizierten Trainer*innen geleitet und erfüllen alle Kriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
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Das Wichtigste ist eine stabile Internetverbindung. Der Kurs kann via Tablet, Laptop, PC oder Smartphone absolviert werden. Damit die Trainer*innen Sie sehen und bei Bedarf korrigieren können, sollte Ihr Endgerät eine Kamera besitzen. Abschließend sind ein Mikrofon sowie eine Audioausgabe verpflichtend. All diese Kriterien erfüllen die meisten Endgeräte bereits.
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Grundsätzlich darf jeder an diesen Kursen teilnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Kurse der Prävention dienen und Sie weitestgehend gesund sein sollten. Unser Team prüft vor jedem Start mögliche indiviuelle Kontraindikationen.
Häufig gestellte Fragen zur Suchthotline
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Wenn jemand einen Entzug beantragen möchte, stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Als Betroffener kann man zunächst den Hausarzt oder einen Facharzt konsultieren, um die Absicht zu besprechen und eine ärztliche Einschätzung zu erhalten. Die Mitarbeiter der Suchthotline können bei der Vermittlung an geeignete Fachleute helfen oder Informationen über Entzugseinrichtungen bereitstellen. Auch bei Suchthilfestellen oder Suchtberatungsstellen finden sich kompetente Ansprechpartner, die bei der Planung und Durchführung eines Entzugs unterstützen können.
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Eine Entgiftung ist der Prozess, bei dem der Konsum einer suchterzeugenden Substanz gestoppt wird. In einer Entgiftungseinrichtung wird die Person von geschultem medizinischem Personal betreut und unterstützt. Dies kann die Verabreichung von Medikamenten zur Linderung der Entzugserscheinungen, regelmäßige ärztliche Untersuchungen und psychosoziale Unterstützung umfassen. Ziel ist es, die Person sicher durch den Entgiftungsprozess zu führen und sie dabei zu unterstützen, den Konsum der Substanz zu beenden.
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Um eine Reha zu beantragen, wird zunächst eine ärztliche Empfehlung benötigt, die den Rehabilitationsbedarf aufgrund der medizinischen Situation bescheinigt. Diese Empfehlung kann von einem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden. Anschließend muss ein Antrag auf Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, in dem die Diagnose und der empfohlene Rehabilitationsbedarf dokumentiert sind. Die Psychologinnen und Psychologen der MEDIAN Suchthotline können dabei unterstützen, die richtige Reha-Klinik für verschiedene Suchterkrankungen auszuwählen und bei der Antragstellung helfen. Die Rentenversicherung prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung der Reha.
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Ja, in der Regel besteht das Recht, die Reha-Einrichtung frei zu wählen, solange sie von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt ist und die benötigten Leistungen anbietet. Die Präferenzen bezüglich der Einrichtung können bei der Antragstellung angegeben werden. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt diese Wünsche, nach Möglichkeit. Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte Einrichtungen aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen oder spezifischen Therapieangeboten nicht verfügbar sind. In solchen Fällen kann die Rentenversicherung alternative Einrichtungen vorschlagen oder um Zustimmung zu einer anderen Einrichtung bitten.
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Nach der Erkennung einer Suchtproblematik ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen. Betroffene können sich an Suchtberatungsstellen oder Ärzte und Psychotherapeuten wenden, um einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln. Zusätzlich ist die Unterstützung von Freunden, Familie oder Selbsthilfegruppen wie den Anonymen Alkoholikern (AA) oder Narcotics Anonymous (NA) wichtig. Die Ansprechpartner der MEDIAN Suchthotline können Betroffene bei der Vermittlung an Beratungsstellen unterstützen und auf verfügbare Ressourcen hinweisen. Wichtig ist, den Mut zu haben, Hilfe anzunehmen. Es gibt Unterstützung, um den Weg zur Genesung zu ebnen.
MEDIAN Digitales Nachsorgezentrum – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.
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Mo. bis Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr
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40221 Düsseldorf