Jeder, der eine positive Erwerbsprognose hat oder bei Entlassung aus der Reha eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem Arbeitsmarkt zeigt, kann eine Reha-Nachsorge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Der Bedarf für die Nachsorge wird vom behandelnden Reha-Arzt in Zusammenarbeit mit dem Patienten festgestellt.