Deutsche Rentenversicherung
Übernimmt die Kosten einer medizinischen Rehabilitation, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten gefährdet oder bereits gemindert ist, jedoch durch eine Reha wiederhergestellt oder stabilisiert werden kann. Damit greift der Grundsatz „Reha vor Rente“: Ziel ist es, einer Erwerbsminderung vorzubeugen oder diese zu beheben.
Die Übernahme von Kosten wird durch eine bestimmte Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens gewährleistet. Dieser umfasst die Beiträge, die während sechs von 24 Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.