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Das Leben leben

Reha abgelehnt?

Widerspruch bei Ablehnung der Reha

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid zu Ihrem Reha-Antrag, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Kostenträger Widerspruch einzulegen. Geben Sie nicht sofort auf – ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha lohnt sich häufig. Die Erfahrung zeigt, dass viele abgelehnte Reha-Anträge nach einem Widerspruch doch noch bewilligt werden.

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Was Sie tun können

Widerspruch einlegen

Mit dem Ablehnungs-Bescheid erfolgt immer auch eine Begründung für die Ablehnung. Mit Ihrem Widerspruch sollten Sie explizit auf diese Begründung eingehen und dagegen argumentieren.

Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Gemeinsam können Sie prüfen, wie sich die Begründung widerlegen lässt.

  • Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Gemeinsam können Sie prüfen, wie sich die Begründung widerlegen lässt.

Reha abgeleht?

Die häufigsten Gründe

Eignung der Maßnahme

  • Der Kostenträger stuft eine ambulante Behandlung oder eine Akutbehandlung im Krankenhaus als geeigneter ein.

Fehlende Reha-Fähigkeit

  • Der Kostenträger sieht keine ausreichende Erfolgsaussicht für eine Reha-Maßnahme (fehlende Reha-Fähigkeit).

Wartezeit

  • Es sind weniger als 4 Jahre seit der letzten Rehabilitation vergangen

Auf die Gründe eingehen

Argumente gegen die Ablehnung der Reha

Ablehnungsgrund: Ambulante oder akute Maßnahmen sind besser geeignet.

Der Kostenträger ist der Ansicht, dass Ihre Gesundheit auch mit einer ambulanten Behandlung soweit wiederhergestellt werden kann, damit Sie wieder erwerbsfähig sind oder am sozialen Leben teilhaben können. Oder der Kostenträger argumentiert, dass eine Akutbehandlung im Krankenhaus der bessere Weg sei.
In beiden Fällen gilt es, in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt darzulegen, dass nur eine Reha zum gewünschten Erfolg führt. So könnten etwa alle infrage kommenden ambulanten Maßnahmen bereits durchgeführt worden sein und die Erkrankung trotzdem fortbestehen. Das gleiche gilt für Akutbehandlungen. Zudem könnte der Fall sein, dass akute Maßnahmen das Problem immer nur kurzfristig lösen, die Beschwerden aber regelmäßig wiederkehren.

Ablehnungsgrund: Die Reha führt zu keiner Verbesserung

Der Kostenträger argumentiert, dass eine Reha keine deutliche Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes erwarten lässt.

Auch hier kommt es auf die medizinischen Argumente Ihres Arztes an. Er könnte etwa aufzeigen, dass bei Patienten mit der gleichen Indikation ein Reha-Aufenthalt zur Heilung führte.

Ablehnungsgrund: Wartezeit nicht vorüber

Grundsätzlich werden Reha-Maßnahmen abgelehnt, wenn seit der letzten Reha weniger als vier Jahre vergangen sind. Das ist jedoch nicht immer gerechtfertigt.

Im Widerspruch könnten Sie etwa darlegen, dass es sich nicht um die gleiche Erkrankung wie bei der letzten Reha handelt und Sie daher eine zusätzliche Therapie benötigen. Oder es ist tatsächlich medizinisch notwendig, bereits jetzt wieder in Reha zu gehen, da sich Ihr Zustand wieder stark verschlimmert hat und bei weiterem Warten Ihre Erwerbsfähigkeit bzw. Teilnahme am sozialen Leben gefährdet ist. Um dies zu untermauern, sind dem Widerspruch ausführliche Befunde von Fachärzten beizufügen.

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