- Medizinische Eignung: Die Wunschklinik ist besonders gut für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet.
Hinweis: Auch wenn der Kostenträger das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V beachten muss, steht die medizinische Eignung der Klinik an erster Stelle. Wird überzeugend dargelegt, dass die Klinik für Ihre Behandlung besser geeignet ist, kann die Wunschklinik trotz möglicherweise höherer Kosten genehmigt werden. - Versorgungs- und Belegungsvertrag: Es besteht ein Vertrag zwischen der Wunschklinik und Ihrem Kostenträger.
Gut zu wissen: Alle MEDIAN Kliniken verfügen über entsprechende Versorgungsverträge. - Qualitätsstandards: Die Klinik erfüllt alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen.