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Das Leben leben

Kostenübernahme im Überblick

Kosten und Kostenträger für Ihre Rehabilitation

Die Kosten einer Rehabilitation hängen von der Art der Behandlung und der Dauer des Aufenthalts ab. 
Wichtig für Sie: Die Reha wird in der Regel von einem Kostenträger finanziert, sodass Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen. Meist übernimmt entweder die Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten:

  • Wenn Sie berufstätig sind, ist die Rentenversicherung zuständig. Dort stellen Sie auch den Antrag.
  • Sind Sie bereits in Rente, übernimmt die Krankenkasse die Kosten und ist Ihr Ansprechpartner für den Antrag.
  • Bei Arbeits- und Berufsunfällen übernimmt die Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Reha.

Ihre Kosten werden in der Regel übernommen, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben Sie Anspruch auf Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit.

Auf dieser Seite:

Wer kommt für die Reha-Kosten auf?

Kostenträger

Es kommen verschiedene Kostenträger infrage, welche Ihre Rehabilitation bezahlen, je nach Ziel der Reha-Maßnahmen. Voraussetzung ist immer eine medizinische Notwendigkeit der Reha. 

Deutsche Rentenversicherung

Übernimmt die Kosten einer medizinischen Rehabilitation, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten gefährdet oder bereits gemindert ist, jedoch durch eine Reha wiederhergestellt oder stabilisiert werden kann. Damit greift der Grundsatz „Reha vor Rente“: Ziel ist es, einer Erwerbsminderung vorzubeugen oder diese zu beheben.

Die Übernahme von Kosten wird durch eine bestimmte Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens gewährleistet. Dieser umfasst die Beiträge, die während sechs von 24 Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Entgegen der Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit steht die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie die Unterstützung der Teilhabe am Leben im Fokus. Typische Fälle sind Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche, Rentner oder Versicherte, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass die Reha medizinisch notwendig ist und ambulante Behandlungen ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten einer medizinischen Rehabilitation immer dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen auf einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen sind. Sie ist damit der vorrangige Kostenträger, sobald ein Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der versicherten Tätigkeit besteht.

Die Unfallversicherung ist nach § 26 SGB VII verpflichtet, „mit allen geeigneten Mitteln“ die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten möglichst vollständig wiederherzustellen.

Private Krankenversicherung

Die PKV ist zuständig, wenn Rehabilitationsleistungen vertraglich vereinbart sind und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Reha finanziert wird, hängt ausschließlich von den individuellen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif ab. Privat Versicherte sollten daher ihre Tarifbedingungen genau prüfen und vor Beginn der Maßnahme unbedingt eine schriftliche Kostenzusage der Versicherung einholen.

Beamte erhalten zudem Beihilfe. Die Beihilfe erstattet je nach Bundesland/Behördenregelung einen Prozentsatz der Reha-Kosten, meist mit Eigenbeteiligung.

Weitere Träger

In speziellen Fällen treten aber auch Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendhilfe, Beihilfe oder Versorgungsämter ein – je nach persönlicher Lebenssituation, Beruf oder Ursache der Erkrankung/Behinderung.

Was wird gezahlt?

Kostenübernahme

Alle therapeutischen Maßnahmen werden vom Kostenträger übernommen. Welche Behandlungen möglich sind, richtet sich nach Ihrer individuellen Diagnose.

  • Alle therapeutischen Maßnahmen werden vom Kostenträger übernommen. Welche Behandlungen möglich sind, richtet sich nach Ihrer individuellen Diagnose.

Kann ich auch selber zahlen?

Reha für Selbstzahler

Wenn kein Kostenträger Ihre Reha finanziert können Sie Ihre Behandlung selbst zahlen. In diesem Fall hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab:

  • Wahl der Rehaklinik
  • Art und Umfang der Behandlungen
  • Unterkunfts- und Verpflegungsstandard
  • Reisekosten und Zusatzleistungen

Sollten Sie eine (teilweise) Erstattung durch Ihre Private Krankenversicherung oder im Rahmen der Beihilfe wünschen, lassen Sie sich die Kostenübernahme unbedingt vorab genehmigen. Eine nachträgliche Erstattung ist meist nicht möglich.

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