Für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung der Kinder berechnen wir Ihnen bzw. gegebenenfalls dem Leistungsträger einen gesonderten Tagessatz. Dieser liegt bei € 59,33 pro Tag und Kind. Wir empfehlen Ihnen, bei Antragstellung der stationären Behandlung gleichzeitig ein Gesuch auf Kostenübernahme für die Mitaufnahme des Kindes einzureichen.Die Erfahrung hat gezeigt, dass es bei rechtzeitiger Beantragung einer Leistungszusage wenig Probleme gibt, da im Rahmen der Haushaltsbeihilfe ansonsten die Betreuung zu Hause sicherzustellen ist, was in den meisten Fällen noch höhere Kosten verursacht.