Unabhängig davon, ob es sich diagnostisch bei der substanzbezogenen Störung im Einzelfall um einen funktionalen Substanzmissbrauch oder die Kriterien eine Substanzabhängigkeit erfüllt sind, ist Therapiefähigkeit nur bei Einhalten der Abstinenz vorhanden. Dennoch gehören Rückfälle bzw. eine Rückfallgefährdung zum Wesen der Grundproblematik von Abhängigkeitserkrankungen. Dies gilt in besonderem Maße beim Vorliegen von komorbiden psychischen bzw. psychosomatischen Störungen, da dies die Wahrscheinlichkeit von Krisensituationen erhöht.
Ein Substanzkonsum wird von daher zunächst nicht als Fehlverhalten oder als mangelnde Motivation gewertet, sondern als Komplikation der laufenden Behandlung betrachtet und entsprechend analysiert. Komplikationen können wie generell in der Medizin prinzipiell auch unerwünschte Wirkungen der Behandlung selbst sein, sodass ein Rückfall, sei es mit Substanzen oder eine Verschlechterung psychischer bzw. psychosomatischer Symptome immer auch eine Reflektion über die Rehabilitationsplanung und -durchführung im Behandlungsteam auslöst.
Als Maßnahmen zur Rückfallerkennung und -prävention werden indikationsabhängig regelmäßig unangekündigte Alkoholkontrollen (z.B. Atemalkoholkontrollen) sowie Medikamenten- und Drogenscreenings durchgeführt.
Ein Rückfall mit Substanzen löst zunächst ein direktes Monitoring durch die Medizinische Abteilung aus. Es wird eine Kontrolle des Ausmaßes der Intoxikation, möglicher körperlicher Komplikationen und ggf. des Vorhandenseins weiterer Vorräte psychotroper Substanzen durchgeführt. Ggf. werden Maßnahmen zur akuten Versorgung ergriffen (Beobachtung im Krisenzimmer, psychiatrische Behandlung zur Beurteilung von Selbst- oder Fremdgefährdung, externe Verlegung in eine Entgiftungsklinik).
Sind akut keine weiteren Maßnahmen notwendig wird vom Bezugstherapeuten die weitere Klärung von Hintergründen und der Bedeutung für die weitere Behandlung eingeleitet. Im Behandlungsteam wird gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten. Bei prinzipiell vorhandener Therapiefähigkeit wird in der Regel eine sogenannte „Probewoche“ vereinbart, innerhalb der der Rückfall bearbeitet werden sollte und ggf. Entscheidungen über die weitere Rehabilitationsplanung und –durchführung getroffen werden. Der übliche Behandlungsablauf wird in der Regel fortgesetzt.
Es gibt keine Regel dergestalt, dass beim wiederholten Rückfall die Behandlung zwingend zu beenden ist. Grundsätzlich wird die Einschätzung der Therapiefähigkeit und der Prognose leitend für das „ob und wie“ der Behandlungsfortführung sein. Disziplinarische Maßnahmen (Ermahnung, Entlassung) werden prinzipiell unabhängig vom Rückfallgeschehen ergriffen. Wenn z.B. Substanzen in die Klinik mitgebracht wurden oder andere Personen fahrlässig gefährdet wurden, wird dies jedoch disziplinarisch behandelt.