Stationäre Aufenthalte in den Kliniken der MEDIAN haben in Bezug auf den jeweiligen Patienten individuell festgelegte Behandlungs- und Therapieziele. Bei deren Festlegung müssen der jeweilige Hintergrund des Behandlungsauftrages, die gesetzlich vorgegebene Zielsetzung, die individuellen Therapieziele der betroffenen Patienten – und manchmal auch die der Angehörigen – sowie die mit dem Therapiekonzept verbundenen Zielvorstellungen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
So verfolgt die Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung das Ziel, die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Aus der Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung soll eine Rehabilitation die durch einen Arbeitsunfall verursachte Körperverletzung oder Gesundheitsstörung und eine damit verbundene Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen, verbessern, eine Verschlimmerung verhüten oder die Auswirkungen der Unfallfolgen vermindern.
Im Krankheitsfolgenmodell der Weltgesundheitsorganisation werden Therapieziele auf der Basis der dort verwendeten Begrifflichkeiten beschrieben und entwickelt man Therapieziele auf dem Konzept des „Chronischen Krankheitsverhaltens“ ergeben sich wiederum andere Zielformulierungen.
Auch können Therapieziele unterschiedlich abstrakt oder konkret formuliert werden.
Hinsichtlich des Abstraktionsgrades wird unterschieden zwischen „theoretischen Zielbegriffen“ (wie z.B. „Ich-Stärke“, „Selbstverwirklichung“), zwischen „Dispositionsbegriffen“ (wie z.B. „Selbstvertrauen“, „reiferes Verhalten“) und „Beobachtungsbegriffen“ oder „Verhaltensbegriffen“ (wie z.B. „Reduktion des täglichen Zigarettenkonsums von 26 auf 14 Zigaretten“ oder „Einnahme der vorbereiteten Nahrungsmengen auch bei aktueller Gewichtszunahme“).
Häufig genannte Zielbegriffe von Patienten beziehen sich auf innere Zustände und Befindlichkeiten wie z.B. „gesund sein“, „sich besser fühlen“ oder auf die Negation solcher Befindlichkeiten wie z.B. „keine Angst mehr haben“ „sich nicht mehr so lustlos fühlen“.
Verhaltenstherapeuten beschreiben Therapieziele ihrer Patienten als „Verhalten in Situationen“ wie z.B. „eine unbekannte Person ansprechen“ oder „trotz aufkommender Unruhe den Fahrstuhl benutzen“ oder in Form von „Bewältigungsverhalten in Situationen“ wie z.B. „durch gezielte Veränderung der Atmung Verkrampfungen der Extremitätenmuskulatur entgegenwirken“ – etwa bei einer Hyperventilationstetanie. Darüber hinaus werden Zielformulierungen hinsichtlich der Häufigkeit bzw. der Dauer dieser Verhaltensweisen gemacht wie z.B. „mindestens 10 Minuten lang“, „drei Personen ansprechen“ oder „täglich eine Stunde“.
Für gezielte therapeutische Bemühungen ist es erforderlich und wünschenswert, Zielbegriffe auf der Ebene von Verhaltenszielen oder Beobachtungszielen in Situationen zu formulieren. Dies hat den Vorteil, dass Verhaltensziele allen an einer Behandlung Beteiligten unmittelbar zugänglich, beobachtbar und plausibel sind und dass aus solchen Zielbegriffen konkrete Handlungsziele bzw. Übungsziele abgeleitet werden können, deren Umsetzung auch überprüfbar ist.
Insofern ist die Erarbeitung von Therapiezielen auf der Ebene eines „Veränderten Verhaltens in Situationen“ ein unverzichtbarer Bestandteil des anfänglichen Therapieprozesses, der eine enge Abstimmung zwischen dem Bezugstherapeuten, dem Patienten und eventuell anderen Auftraggebern der Behandlung erforderlich macht und letztlich über den gesamten Behandlungsverlauf fortgesetzt und gegebenenfalls angepasst werden muss. Auf jeden Fall muss eine Übereinstimmung bei den anzustrebenden Therapiezielen erreicht werden und die Zielformulierungen sollten eindeutig und überprüfbar sein.