Besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt die Möglichkeiten einer stationären Behandlung.
Auch Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut kann Sie dabei unterstützen.
In der Regel muss der Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt werden. Je nach persönlicher und versicherungsrechtlicher Situation können auch die Krankenversicherung, die Beihilfe, eine private Krankenversicherung oder – bei einer berufsbedingten Erkrankung – die Berufsgenossenschaft zuständig sein.
Informieren Sie sich, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, und nutzen Sie die jeweiligen Beratungsmöglichkeiten.
Beim Kostenträger erhalten Sie auch die erforderlichen Unterlagen. Dazu kann ein Formular gehören, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Befund dokumentiert. Reichen Sie die ausgefüllten Unterlagen gemeinsam mit dem erforderlichen Befundbericht bei Ihrem Kostenträger ein.
Im Antrag auf Kostenübernahme können Sie angeben, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten. Die AHG Klinik Waren hat Verträge mit zahlreichen Kostenträgern, sodass eine Behandlung in vielen Fällen möglich ist.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie sich bei der AHG Klinik Waren über einen möglichen Aufnahmetermin informieren.
Soll die Kostenerstattung über eine Beihilfe oder eine private Krankenversicherung erfolgen, ist eine vorherige Abstimmung des Aufnahmetermins erforderlich.
Für Fragen steht Ihnen das Aufnahmesekretariat gern zur Verfügung:
+49 3991 635-406
+49 3991 635-410