Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten einer Suchtrehabilitation, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Suchterkrankung gefährdet oder bereits eingeschränkt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Eine häufig erfüllte Voraussetzung ist beispielsweise, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten, die Voraussetzungen zu erfüllen.