Eine Entwöhnungsbehandlung (medizinische Rehabilitationsbehandlung) muss beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Diese Leistungsträger sind
Zur Klärung der Zuständigkeit und zum Ausfüllen der Antragsformulare wenden Sie sich am besten an die Suchtberatungsstelle in Ihrem Heimatort bzw. in der Kreisstadt und an Ihren Hausarzt, die den Sozialbericht und den ärztlichen Antrag zur Reha-Behandlung ausfüllen.
Die Anschriften der Suchtberatungsstellen erfahren Sie von den Gesundheits- und Sozialämtern, von Ihrem Hausarzt wie auch von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, DRK).
Schnelleinweisungen können in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland über die ARGE (in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit) oder aus einer qualifizierten Entzugsbehandlung mit Direktverlegung erfolgen.
Die Aufnahme in die Reha-Klinik kann erst nach Eingang der Kostenzusage durch den zuständigen Leistungsträger erfolgen.
Bei Beamten sind die jeweils geltenden beamtenrechtlichen Versorgungsregelungen zu berücksichtigen.
Privat Zahlende können sich zur Klärung der sozialen, medizinischen und finanziellen Fragen direkt mit der Klinik in Verbindung setzen.
In dringenden Fällen unterstützen wir Sie gern. Rufen Sie dann unsere Patientenaufnahme (Tel. +49 36948 87-2045, Frau Junghanß oder Tel. +49 36948 87-2046, Frau Winkler) an.
Informationen für Privatversicherte
Ihr Weg zur Akutbehandlung
Ja. Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Versicherte der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung haben deshalb Anspruch auf eine Behandlung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Alle Leistungen der verschiedenen Facheinrichtungen der MEDIAN ...