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Fragen & Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Besuchern und unsere Antworten.

Soziotherapie beschreibt den Rahmen, in dem therapeutische Maßnahmen angeboten werden – dazu gehören Gruppentherapie, Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Freizeitgestaltung, Sport- und Bewegungstherapie, aber auch psychotherapeutische Gespräche. Klienten werden aktiv in den Alltagsablauf einbezogen. Anhand konkreter und alltäglicher Ereignisse werden die Übernahme von Eigenverantwortung und Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Selbstsicherheit, Umgang mit Gefühlen trainiert und weiter entwickelt.

Die wichtigsten Behandlungsziele sind

  • Aufrechterhaltung und Stabilisierung einer abstinenten Lebensweise
  • Rückfallprävention
  • Förderung der Verantwortung für die eigene Gesundheit
  • Akzeptanz und angemessener Umgang mit körperlichen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen
  • Verbesserung von Gedächtnisleistungen, Konzentration und Aufmerksamkeit
  • realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Entwicklung von planvollem, zielgerichteten Handeln und von Durchhaltevermögen
  • Entdecken persönlicher Interessen und Vorlieben
  • Erlangen von mehr Genuss und Lebensfreude
  • Erweiterung der persönlichen Belastbarkeit
  • Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwert
  • Entwicklung von Sicherheit und Kompetenz im Kontakt mit anderen
  • Förderung von Verantwortung und Eigeninitiative
  • Ermöglichen von Teilhabe an der Gesellschaft
  • Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sowie sozialer und beruflicher Wiedereingliederungschancen

Im Vordergrund der Behandlung steht die soziale Wiedereingliederung. In Einzelfällen ist es aber möglich, dass im Verlauf der Therapie eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

Aufgenommen werden chronisch drogen,- alkohol- und medikamentenabhängige Frauen und Männer, die aufgrund erheblicher körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung dabei benötigen, ihr Leben eigenverantwortlich und abstinent zu gestalten.

Die Hauptdiagnosen sind chronische Drogen,- Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. Hinzu kommen suchtmittelbedingte Organschädigungen und psychiatrisch-neurologische Folgeerkrankungen.

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und der Entwicklung des Klienten. Im stationären Bereich beträgt sie mindestens ein Jahr.

Ein Suchtmittelrückfall während der Behandlung wird als Symptom der Abhängigkeit verstanden. Ziel der Therapie ist es, kritische und Rückfall begünstigende Situationen zu erkennen und zu lernen, angemessen, d.h. ohne Suchtmittelkonsum auf sie zu reagieren.

In der Regel steht diese Zeit zur freien Verfügung und dient der Freizeitgestaltung – jedoch müssen (im stationären Setting) auch abends und am Wochenende bestimmte Aufgaben wie Kochen und Tätigkeiten in der Hauswirtschaft übernommen werden. Die Cafeteria des Therapiezentrums hat am Wochenende vormittags geöffnet und bietet ein Frühstück an.

Besuch ist in der Freizeit jederzeit möglich, in Ausnahmefällen und nach Absprache auch während der Therapiezeit.

Das Nichtraucherschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes gilt auch für die soziotherapeutischen Zentren. Im Außenbereich gibt es Rauchmöglichkeiten.

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der vorherigen Absprache mit der Leitung.

Ein wichtiges Behandlungsziel in einem soziotherapeutischen Zentrum ist das (Wieder-)Erlernen von lebenspraktischen Fertigkeiten und die Übernahme von Selbstverantwortung. Aus diesem Grund werden die persönlichen Bereiche von den Klienten selbständig gereinigt. Ist dies im Einzelfall nicht möglich erfolgt Anleitung und Unterstützung durch Mitarbeiter.

Nach vorheriger Absprache mit den Therapeuten kann Urlaub genommen werden. Eine Entscheidung über Art und Dauer eines Urlaubes wird im Einzelfall getroffen.

Wird die Maßnahme aus Mitteln der Sozialhilfe (teil)finanziert, steht für die persönlichen Bedürfnisse ein monatlicher persönlicher Barbetrag zur freien Verfügung.

Haus Willich hat nur Einzelzimmer.

Es wird keine Paartherapie angeboten.

Die Zimmer in einem soziotherapeutischen Zentrum sind mit Möbeln ausgestattet. Wenn jemand eigenes Mobiliar mitbringen möchte, ist dies vorher im Infogespräch abzuklären.

Die Wohnung wird vor Aufnahme aufgegeben. Mit der Aufnahme in einem soziotherapeutischen Zentrum meldet der Klient dort seinen ersten Wohnsitz an.

Klienten, die abstinent in eigener Wohnung leben, können im Rahmen von ambulanten Eingliederungsmaßnahmen je nach individuellem Bedarf unterschiedliche Arten von Hilfen in der eigenen Wohnung und/oder eine entsprechende Betreuung im soziotherapeutischen Zentrum erhalten.

Ambulante Tagesstruktur bedeutet, dass ein Klient, der abstinent in eigenem Wohnraum lebt, tagsüber strukturierende Maßnahmen in Form von arbeits- und beschäftigungstherapeutischen sowie freizeitpädagogischen Angeboten im soziotherapeutischen Zentrum erhält. Die Art und der Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Nach vorheriger Vereinbarung findet in der Einrichtung ein erstes Informationsgespräch mit dem Interessenten statt. Gegebenenfalls kann in diesem Termin schon gemeinsam mit ihm ein Hilfeplan erstellt werden. Das weitere Aufnahmeverfahren wird gemeinsam verabredet

Der individuell erstellte Hilfeplan dient als Grundlage zur Hilfebedarfsermittlung des Hilfe suchenden Menschen. Individuelle Hilfeplanung bedeutet, dass alle relevanten Lebensbereiche wie gesundheitlicher Zustand, Umgang mit seelischen Problemen, Alltagsbewältigung, soziale Kontakte, Arbeits- und Belastungsfähigkeit in den Blick genommen werden und daraus der Hilfebedarf abgeleitet wird.

Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Überschreiten die Vermögensverhältnisse eines Klienten den gesetzlich festgelegten Betrag, kann das Vermögen oder ein Teil der Einkünfte zur Finanzierung der Behandlung eingesetzt werden.

Vorhandenes Vermögen wird, wenn es einen gesetzlich festgelegten Betrag überschreitet, zur Finanzierung der Behandlung in einem soziotherapeutischen Zentrum eingesetzt. Erst danach übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten. Bezieher einer Rente müssen diese ebenfalls bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag zur Finanzierung der Maßnahme einbringen.

In einem soziotherapeutischen Zentrum arbeiten Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Pädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten, Arbeitstherapeuten und Arbeitserzieher, examiniertes Pflegepersonal, Hauswirtschafter/innen  und Verwaltungsangestellte. Die medizinische Versorgung wird durch Konsiliarärzte und Fachärzte vor Ort gewährleistet.

Ja, die Wirksamkeit der Behandlung ist belegt. Die MEDIAN Therapiezentren legen großen Wert auf die wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung ihres Behandlungsansatzes. Aus diesem Grund arbeiten sie mit Forschungsinstituten und Universitäten zusammen.

Bei einer Entwöhnungsbehandlung steht die medizinische Rehabilitation der betroffenen Patienten im Vordergrund; die Maßnahme ist zeitlich befristet. Kostenträger sind die Rentenversicherung oder die Krankenkassen. Bei Klienten in einem soziotherapeutischen Zentrum sind die Maßnahmen von vornherein auf eine längere Verweildauer ausgerichtet. Ziel ist die soziale Wiedereingliederung. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger.

Der Schwerpunkt in der Soziotherapie liegt in der Förderung und im Training von alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen mit dem Ziel, wieder mehr Eigenverantwortung für sich und sein Leben zu erlangen. Im Gegensatz dazu zielen psychotherapeutische Methoden mehr auf das Erkennen psychodynamischer und systemischer Zusammenhänge und dem Erlernen daraus abgeleiteter alternativer Bewältigungsmechanismen ab. Aber auch in einer soziotherapeutischen Behandlung kommen im Einzelfall psychotherapeutische Verfahren bei der Therapie psychischer Probleme zum Einsatz.

Die Behandlung in einer Adaptionseinrichtung schließt sich an eine Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik an. Primäres Ziel ist die Unterstützung bei der Wiederherstellung und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit als Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung bei bestehender Arbeitsfähigkeit. Die Dauer einer Adaptionsmaßnahme ist in der Regel auf drei bis vier Monate begrenzt. Im Gegensatz dazu erfolgt die Behandlung in einem soziotherapeutischen Zentrum unabhängig von einer vorherigen Entwöhnungsbehandlung. Primäres Ziel ist die soziale Wiedereingliederung, und wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die berufliche Wiedereingliederung. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen.

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