Um die Angebote unseres Zentrums nutzen zu können, wird ein Kostenübernahmeantrag im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gestellt. Dabei handelt es sich um eine "Gemeinschaftsarbeit" von Antragsteller, Fachdiensten und uns. Im Informationsgespräch wird dies erläutert und abgesprochen.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Überschreiten die Vermögensverhältnisse eines Klienten den gesetzlich festgelegten Betrag, kann das Vermögen oder ein Teil der Einkünfte zur Finanzierung der Behandlung eingesetzt werden.
Auf der Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII, bzw. § 67 SGB XII entscheidet der Kostenträger über unsere Maßnahmen.
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Ihr Weg zur Akutbehandlung