Stand: 15. April 2025
Stand: 15. April 2025
Die MEDIAN ReHealth GmbH (nachfolgend "MEDIAN ReHealth“ genannt) betreibt in den von der MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG (nachfolgend “MEDIAN” genannt) betriebenen Kliniken („Kliniken“) die Patientenanwendung MyMEDIAN@Home (im Folgenden „App“). Diese App ist als Teil der MEDIAN-App ein interaktives Online-Angebot, das über die iOS- und Android-Anwendungssoftware für mobile Endgeräte über das Internet zugänglich ist.
Voraussetzung zur Nutzung der MyMEDIAN@Home ist die Nutzung der MEDIAN App.
Über die App stellt die MEDIAN ReHealth registrier-ten Nutzern verschiedene Dienstleistungen (im Folgenden: „Dienste“) zur Verfügung. Nutzer können mit der App digitale Nachsorgeleistungen in Form von selbstständigen Übungen und Wissensvermittlung in Anspruch nehmen, an Live Kursen teilnehmen, sowie mit ihren Therapeuten Kontakt aufnehmen und kommunizieren.
„Nutzer“ sind natürliche und bei Vertragsschluss volljährige Personen, die entweder durch die MEDIAN ReHealth eine von der DRV genehmigte Nachsorgeleistung erhalten oder als Selbstzahler einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben und dadurch zur Nutzung der App berechtigt sind.
(1) Die MEDIAN ReHealth ermöglicht ihren Nutzern den Zugang zu digitalen Rehabilitations- und Nachsorgeleistungen über die App. Die Nutzung der Dienste, die über die App angeboten werden, erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen der MEDIAN ReHealth als Betreiber der App und den registrierten Nutzern.
(2) Der Zugang zu diesen Diensten erfolgt ausschließlich auf Basis der aktuellen Nutzungsbedingungen. Diese Bedingungen definieren die Beziehung zwischen MEDIAN ReHealth als Betreiber der Dienste und den Nutzern. MEDIAN ReHealth behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der Pflichten gegenüber den Nutzern auch andere Unternehmen oder Drittanbieter einzubeziehen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht akzeptiert, es sei denn, MEDIAN ReHealth stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu, wobei eine telekommunikative Übermittlung im Sinne von § 127 Abs. 2 BGB die Schriftform nicht wahrt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung des Nutzers, die entweder während des Aufenthalts in einer Klinik der MEDIAN oder nach der medizinischen Rehabilitation erfolgt.
(2) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der erfolgreichen Registrierung des Nutzers in der App und der Bestätigung der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer zustande.
(3) Die Registrierung und Nutzung der App während einer stationären oder ambulanten Rehabilitation in Kliniken der MEDIAN ist für alle Nutzer kostenlos. Bei der Inanspruchnahme einer Tele-Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind die Kosten für die Registrierung und Nutzung der App durch das genehmigte Nachsorgeangebot abgedeckt. Die App kann auch als Selbstzahler-Angebot genutzt werden. In diesem Fall ist die Registrierung und Nutzung kostenpflichtig. Der registrierte Nutzer kann die App in vollem Umfang so lange nutzen, wie die aktive Nachsorge läuft. Nach Beendigung der aktiven Nachsorge kann der Nutzer weiterhin auf die Übungsbibliothek zugreifen, er hat jedoch keinen aktiven Therapieplan mehr und keine Möglichkeit das Digitale Nachsorgezentrum über die Chatfunktion zu erreichen. Entscheidet sich ein Selbstzahler für den Kauf eines zeitlich befristeten Abonnements, werden ihm hierfür die unter § 11 dieser AGB aufgeführten Kosten in Rechnung gestellt. Eine automatische Verlängerung des Abonnements erfolgt nicht.
(4) Die MEDIAN ReHealth kann nicht ausschließen, dass bei der Anlage von Nutzerdaten unvollständige oder fehlerhafte Daten hinterlegt werden. Die MEDIAN ReHealth übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Benutzerdaten. Nutzer sind verpflichtet, ihre personenbezogenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen oder zu korrigieren.
(5) Bei Änderungen oder Ergänzungen des Profils durch den Nutzer selbst sind die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Fantasiebezeichnungen unzulässig. Ebenso ist es untersagt, im Profil falsche oder irreführende Angaben zu machen. Bei Kenntnis eines solchen Vorgehens ist die MEDIAN ReHealth berechtigt, den Benutzeraccount zu sperren.
(6) Im Rahmen der Therapie und zur Behandlungsdokumentation der App können Stammdaten, Diagnosen und Therapieberichte des Nutzers verarbeitet werden; diese enthalten insbesondere Angaben über die Gesundheit des Nutzers (Gesundheitsdaten).
(7) Nach der Registrierung hat der Nutzer die Möglichkeit, die App über einen eingebetteten Weblink zu erreichen; der Login geschieht automatisch und die Daten müssen nicht erneut eingegeben werden.
(8) Bei Nutzern, die die Tele-Reha-Nachsorge der DRV absolvieren, wird ein Abbruch der Nachsorge angenommen, wenn die Nachsorge nicht innerhalb von zwölf Wochen nach Entlassung aus dem stationären Reha-Aufenthalt begonnen, innerhalb der letzten 41 Tagen keine Aktivität seitens des Patienten stattgefunden hat oder innerhalb von 12 Monaten die gesamte Nachsorge nicht abgeschlossen wird. In diesen Fällen ist die Fortführung der Tele-Reha-Nachsorge nicht mehr möglich und die digitale Nachsorge wird beendet.
(9) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. MEDIAN ReHealth behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Vertragspartner des Selbstzahlers für die Nutzung der App ist die MEDIAN ReHealth.
(2) Der Vertrag kommt, auch bei der Kostenübernahmer durch die DRV, jeweils zwischen dem Nutzer und der MEDIAN ReHealth zustande.
(1) Der Nutzer erhält einen Zugang zur App und, soweit vereinbart, eine individuelle therapeutische Betreuung mit dem Ziel, den aktuellen Gesundheitszustand zu festigen und diesen weiter zu verbessern.
(2) Folgende Inhalte der multimodalen Betreuung werden über die App abgebildet:
(3) Die zusätzliche therapeutische Betreuung umfasst:
Die Durchführung der sportlichen Übungen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Vor jedem Übungsbeginn muss der Nutzer in der App bestätigen, dass sein aktueller Gesundheitszustand das Eigentraining zulässt und er sich körperlich in der Lage fühlt, die Übungen durchzuführen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er seiner Übungsumgebung und sich keine Schäden zufügt. Bei Notfällen hat der Nutzer umgehend seinen behandelnden Arzt/Hausarzt oder einen Notarzt zu kontaktieren.
(1) Die Erstellung individueller Trainingspläne und Empfehlungen sowie die Beratung durch die MEDIAN ReHealth erfolgen auf der Grundlage des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik durch qualifizierte und verantwortungsvolle Therapeuten. Den Nutzern ist bewusst, dass die therapeutische Beratung und Kommunikation ausschließlich über Internet und Telefon erfolgt und daher die individuellen gesundheitlichen und psychischen Besonderheiten nicht vollständig erfasst oder beurteilt werden können. Informationen, die von den Nutzern selbst bereitgestellt werden, spiegeln deren individuellen Gesundheitszustand möglicherweise nicht umfassend wider. Die Nutzung der App ersetzt daher keine ärztliche Beratung.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen, sobald sich sein Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert oder Anzeichen möglicher negativer Auswirkungen durch die Nutzung der Plattform erkennbar sind.
(3) Die individuellen Trainingsprogramme und Empfehlungen sowie die Beratung basieren auf den vom Nutzer bereitgestellten Informationen. Diese können jedoch in keinem Fall eine ärztliche Untersuchung und Überprüfung der Therapieeignung ersetzen.
(1) Die Dienste dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MEDIAN ReHealth gestattet, wobei eine telekommunikative Übermittlung im Sinne von § 127 Abs. 2 BGB die Schriftform nicht wahrt.
(2) Die Nutzung der Dienste erfordert bestimmte System- und Gerätevoraussetzungen (z. B. aktuelle Betriebssysteme auf den vom Nutzer verwendeten Endgeräten (z. B. Tablet, Smartphone)). Die MEDIAN App ist nur für mobile Geräte verfügbar. Der Nutzer ist verpflichtet, diese aktuell zu halten.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Authentifizierungsinstrumente und/oder personalisierten Sicherheitsmerkmale (z. B. persönliches Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Daten hinsichtlich aller genutzten Dienste und Funktionen während der gesamten Nutzungszeit wahr und vollständig zu halten.
(5) Jegliche Handlungen, die geeignet sind, die technische Funktionalität der genutzten Dienste zu beeinträchtigen, sind untersagt. Es ist verboten, die Dienste oder einzelne Nutzer durch elektronische Maßnahmen jedweder Art (einschließlich sämtlicher zum Betrieb der App eingesetzter Hard- und Software) technisch oder inhaltlich zu stören, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Daten jeglicher Art elektronisch oder manuell zu Missbrauchszwecken abzufangen oder sonstige Hacking-Versuche zu unternehmen.
(6) Der Nutzer wird gebeten, Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Pflichten dieses § 8, per E-Mail (mm.somatik@median-kliniken.de) an die MEDIAN ReHealth zu melden. Im Fall von Verstößen kann die MEDIAN ReHealth Inhalte und Informationen entfernen oder den Zugang zu diesen Inhalten sperren und Nutzer gegebenenfalls vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der App und damit der weiteren Dienste ausschließen.
(7) Der Nutzer stellt die MEDIAN ReHealth von Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber der MEDIAN ReHealth geltend machen, soweit diese Ansprüche auf einem schuldhaften Verstoß seinerseits gegen die vorstehenden Pflichten beruhen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die angemessenen Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung. Diese Freistellung ist nur insoweit ausgeschlossen, als eine Haftung der MEDIAN ReHealth auf einem rechtswidrigen Versäumnis der MEDIAN ReHealth zur Behebung der Folgen dieses Verstoßes beruht.
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Mängelrechte. Sollten bei der Nutzung der App oder der in diesem Zusammenhang bereitgestellten Dienste Mängel auftreten, haben die Nutzer die gesetzlichen Rechte und Ansprüche. Diese umfassen insbesondere das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Für die Geltendmachung von Mängelrechten können sich Nutzer an die MEDIAN ReHealth wenden.
(2) Eine permanente Verfügbarkeit der Dienste ist technisch nicht realisierbar. Sie haben keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit gegenüber der MEDIAN ReHealth oder anderen Gesellschaften der MEDIAN. Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsanforderungen sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der MEDIAN ReHealth (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle) können zu kurzfristigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste oder einzelner Funktionen führen.
(3) Wir stellen sicher, dass Ihnen während der Nutzung der App notwendige Aktualisierungen zur Verfügung gestellt werden, um die Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts zu erhalten, und informieren Sie über diese Aktualisierungen.
(1) Die App einschließlich ihrer Inhalte wie Videos, Audio, Bilder, Texte, Software, Algorithmen und Benutzeroberflächen ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechten. Eine Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte der App ist untersagt.
(2) Alle Rechte an den Programminhalten, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, stehen im Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer ausschließlich der MEDIAN ReHealth zu.
(3) Das Speichern oder Archivieren von Programmen und Inhalten, die in der App oder auf der Webseite bereitgestellt werden, außerhalb der App oder Webseite ist nicht gestattet.
(4) Eine Weitergabe oder das Angebot des Programms sowie seiner Inhalte an Dritte ist nicht erlaubt. Jegliche gewerbliche Vervielfältigung der urheberrechtlich geschützten Inhalte oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist unzulässig und wird von MEDIAN ReHealth rechtlich verfolgt.
(5) Dem Nutzer ist es untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte aus heruntergeladenen Inhalten zu entfernen.
(6) Der Nutzer erhält ein eingeschränktes, nicht ausschließliches und widerrufliches Nutzungsrecht an der App. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich an die Zahlung der monatlichen Gebühr gebunden. Das Nutzungsrecht erlischt, sobald der Nutzer nicht mehr für die App freigeschaltet ist (z. B. nach Ablauf des Verordnungs- oder Genehmigungszeitraums) oder das Nutzungsverhältnis beendet wurde.
(7) Eine Übertragung weiterer Rechte erfolgt nicht.
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit folgendem Umfang geschlossen:
Der selbstzahlende Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung eines monatlichen Entgelts in Höhe von EUR 39,00 (neununddreißig Euro) inkl. Mehrwertsteuer.
Bei Nutzern, für die die Nachsorge durch die DRV genehmigt wurde, übernimmt die DRV die Kosten.
MEDIAN ReHealth stellt dem Nutzer einen Zugang zur App zur Verfügung, der eine individuelle Betreuung und Plananpassungen beinhaltet.
(2) Das Entgelt ist am 10. des Monats zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschriftverfahren von MEDIAN für den laufenden Monat zu u. g. Gläubiger-ID eingezogen. Tritt dieser Vertrag bis einschließlich zum 15. des Monats in Kraft, ist das erste monatliche Entgelt zur Hälfte fällig und wird im Folgemonat eingezogen. Kommt der Vertrag zwischen dem 16. und dem Monatsende zustande, entfällt das Entgelt für den laufenden Monat.
(3) Ist eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto nicht vorhanden, sind die bei der Bank anfallenden Kosten für die Rückbelastung und je Rückbelastung zusätzlich als Schadenersatz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 (fünf Euro) vom Nutzer zu tragen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Diese Kosten werden zusammen mit dem nächsten fälligen monatlichen Entgelt eingezogen.
(4) Werden zwei aufeinanderfolgende Abbuchungen zurückbelastet, ist MEDIAN berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und den Leistungsumfang der App zu beschränken.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Dieser Vertrag kann beiderseitig schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung, die auch per E-Mail übermittelt werden kann.
Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist das Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen, wenn der Vertrag mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs geschlossen wird und die Leistung der gesundheitlichen Betreuung des Verbrauchers dient.
Die Haftung von MEDIAN ReHealth ist für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von MEDIAN ReHealth. Sofern MEDIAN ReHealth fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. MEDIAN ReHealth haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt (z. B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Für alle Ansprüche gegen MEDIAN ReHealth auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
(1) Die anlässlich der digitalen Therapie erfassten Daten werden zur Patientenakte gespeichert, die Eigentum von MEDIAN ist. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen, sondern nur auf Abschriften aus der Patientenakte. Abweichende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Das Recht des Nutzers oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf Überlassung von Kopien – auch in Form von elektronischen Abschriften – und die Auskunftspflicht des behandelnden Krankenhausarztes bleiben unberührt.
(3) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
(4) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch die MEDIAN ReHealth richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den Datenschutzbestimmungen für die App.
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MEDIAN ReHealth, Berlin.
(2) Sofern ein Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der MEDIAN ReHealth. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers anhängig zu machen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer oder telekommunikativer Form gewahrt (z. B. Emails oder Telefax), sofern das übermittelte Dokument den Aussteller erkennen lässt. Reine Textnachrichten (z. B. SMS oder Messenger-Dienste) erfüllen die Schriftform nicht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Diese AGB treten am 15.04.2025 in Kraft.