Freizeit und Umgebung
Gestalten Sie Ihre Freizeit kreativ und aktiv und entdecken Sie die Umgebung.
Das Leben leben
Kontakt
+49 2154 41330Jobs bei uns
Zum KarriereportalWas Sie in unserer Einrichtung erwartet
Damit Sie bestens vorbereitet und motiviert in einen neuen Lebensabschnitt starten können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt. Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen, von den verschiedenen Formen der Eingliederungshilfe über Ablauf und Dauer der Unterstützungsangebote bis hin zu Themen wie Alltag, Wohnen und Tagesstruktur.
Aufgenommen werden chronisch alkohol- und medikamentenabhängige bzw. politoxe Frauen und Männer, die aufgrund erheblicher körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung dabei benötigen, ihr Leben eigenverantwortlich und abstinent zu gestalten.
Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung verfolgen das Ziel, ihnen durch Besondere Wohnformen, ambulant aufsuchende Hilfen sowie durch Unterstützungsangebote wie Unterstützung im Alltag oder ambulant betreutes Wohnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein individuell erstellter Teilhabeplan bildet die Grundlage zur Bedarfsermittlung der Person, die Unterstützung sucht. Individuelle Teilhabeplanung bedeutet, dass alle relevanten Lebensbereiche, wie gesundheitlicher Zustand, Umgang mit seelischen Problemen, Alltagsbewältigung, soziale Kontakte, Arbeits- und Belastungsfähigkeit, berücksichtigt werden, um daraus den individuellen Teilhabebedarf abzuleiten.
Für Menschen mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf bieten wir Wohnen mit durchgehender Begleitung. In einer geschützten Wohnumgebung schaffen wir Stabilität, fördern individuelle Entwicklung und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe – rund um die Uhr.
Wir bieten Ihnen flexible, niedrigschwellige Assistenzleistungen. Unsere Mitarbeitenden begleiten Menschen in ihrem gewohnten Umfeld, unterstützen bei der Alltagsbewältigung, in Behördenangelegenheiten oder in belastenden Lebenssituationen.
Für erwachsene leistungsberechtigte Personen mit einem höheren Unterstützungsbedarf. Dieses Angebot ermöglicht ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung mit regelmäßiger psychosozialer Begleitung, individuell geplant und direkt im vertrauten Wohnumfeld.
Menschen, die abstinent in ihrem eigenen Wohnraum leben, können tagsüber strukturierende Maßnahmen bei uns wahrnehmen. Dazu gehören arbeits- und beschäftigungstherapeutische sowie freizeitpädagogische Angebote. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
Wir bieten Ihnen flexible, niedrigschwellige Assistenzleistungen. Unsere Mitarbeitenden begleiten Menschen in ihrem gewohnten Umfeld, unterstützen bei der Alltagsbewältigung, in Behördenangelegenheiten oder in belastenden Lebenssituationen.
Bei einer Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik steht die medizinische Rehabilitation der Betroffenen im Vordergrund; die Maßnahme ist zeitlich befristet. Zuständige Kostenträger sind die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind die Maßnahmen auf eine längere Verweildauer ausgerichtet. Ziel ist die Teilhabe am Leben und die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Zuständige Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger.
Die Behandlung in einer Adaptionseinrichtung schließt in der Regel an eine Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik an. Primäres Ziel ist die Unterstützung bei der Wiederherstellung und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit, als Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung, sofern Arbeitsfähigkeit besteht. Die Dauer einer Adaptionsmaßnahme ist üblicherweise auf drei bis vier Monate begrenzt.
Im Gegensatz dazu erfolgt die Behandlung in einer teilhabeorientierten Einrichtung unabhängig von einer vorherigen Entwöhnungsbehandlung. Primäres Ziel ist die Teilhabe am Leben und die soziale Wiedereingliederung; bei geeigneten Voraussetzungen kann auch die berufliche Wiedereingliederung unterstützt werden. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Person.
Ziel der Maßnahmen in einer teilhabeorientierten Einrichtung ist die kontinuierliche Förderung vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen, orientiert an den individuellen Möglichkeiten der einzelnen Person, mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung. Die Betroffenen sind in eine aktive Tagesstruktur eingebunden, erhalten einen individuellen Therapieplan und nehmen an verschiedenen therapeutischen Behandlungsbausteinen teil.
Vor der Aufnahme müssen die Kosten für sowohl Besondere Wohnformen, als auch Ambulant Betreutes Wohnen beim zuständigen Kostenträger beantragt und genehmigt werden. Bei diesem Kostenantragsverfahren stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und der Entwicklung des Klienten.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Im Vordergrund der Behandlung steht die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Je nach individuellen Voraussetzungen ist eine berufliche Eingliederung mit entsprechenden Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt möglich.
Nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kann Urlaub genommen werden. Eine Entscheidung über Art und Dauer eines Urlaubes wird im Einzelfall getroffen.
Vorhandenes Vermögen wird, wenn es einen gesetzlich festgelegten Betrag überschreitet, zur Finanzierung der Teilhabe-Behandlung eingesetzt. Erst danach übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten. Bezieher einer Rente müssen diese ebenfalls bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag zur Finanzierung der Maßnahme einbringen.
Wird die Maßnahme aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert, steht für die persönlichen Bedürfnisse ein monatlicher persönlicher Barbetrag zur freien Verfügung.
Mit der Aufnahme erfolgt die Anmeldung mit erstem Wohnsitz in der Verbandsgemeinde. Wie mit der bisherigen Wohnung verfahren wird, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Grundsätzlich ja.
Ein zentrales Behandlungsziel ist das (Wieder‑)Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten sowie die Übernahme von Selbstverantwortung. Daher werden die persönlichen Bereiche nach Möglichkeit selbstständig gepflegt. Kann dies im Einzelfall nicht erfolgen, erhalten die Betroffenen Anleitung und Unterstützung durch die Mitarbeitenden.
Die Zimmer sind mit einer Grundmöblierung ausgestattet. Das Mitbringen von eigenem Mobiliar bedarf der Abklärung vor Aufnahme.
Ja. Auf Wunsch können Paare ein gemeinsames Zimmer bewohnen.
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf vor Aufnahme der Absprache mit der Leitung.
Besuch ist in der Freizeit und nach Absprache möglich.
In der Regel steht diese Zeit zur freien Verfügung und dient der Freizeitgestaltung. Selbstverständlich fallen jedoch auch abends und an Wochenenden bestimmte Aufgaben und Anforderungen an, die in Eigenverantwortung wahrgenommen werden. Ein Mitarbeitender ist rund um die Uhr in der Einrichtung für Sie da.
Ein Alkoholrückfall während der Behandlung wird als Symptom der Abhängigkeit verstanden. Unser Ziel ist es, kritische und Rückfall begünstigende Situationen zu erkennen und zu lernen, angemessen d.h. ohne Suchtmittelkonsum auf sie zu reagieren.
Nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Einrichtung ist das Rauchen gestattet.
Ihr Leben mir uns
durchgehend
MEDIAN Therapiezentrum Haus Willich
Wilhelm-Hörmes-Straße 52
47877 Willich