Angebote & Leistungen
Im Anschlussrehabilitationsverfahren (AR) bzw. in der Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einer Operation stellt das behandelnde Krankenhaus einen Antrag an den Kostenträger oder bereitet innerhalb von Rahmenvereinbarungen die Direktverlegung vor. Bei chronischen Erkrankungen stellt der Versicherte, unterstützt durch den behandelnden Arzt, den Antrag auf Durchführung eines Heilverfahrens an den zuständigen Kostenträger. Nach Sichtung der Unterlagen durch den Kostenträger erfolgt die Anmeldung in unserer Klinik. Sie haben in beiden Fällen ein Wunsch- und Wahlrecht. Darüber hinaus nehmen wir Begleitpersonen und Begleitkinder (ab 4 Jahren) auf.