Rehabilitationsleistungen müssen beantragt werden. Anträge für die Durchführung von Rehabilitationsleistungen erhalten Sie beim zuständigen Leistungsträger. Sind Sie erwerbstätig oder arbeitslos, ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständig. Bei Rentnern oder Nichterwerbstätigen ist in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig.
Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt sind die Anträge auszufüllen und beim zuständigen Leistungsträger einzureichen.
Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) unterstützen Sie bei der Antragstellung der Sozialdienst im Krankenhaus sowie der behandelnde Krankenhausarzt.
Beachten Sie, dass Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht haben, sich eine Klinik nach Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und den Kriterien der BAR nach § 20 Abs. 2a SGB IX entspricht und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Das Gesundheitszentrum Hannover ist zertifiziert und entspricht den Anforderungen der BAR.
Informationen für Privatversicherte
Ihr Weg zur Akutbehandlung
In den für die Integrierte Versorgung neu geschaffenen § 140a bis § 140d Sozialgesetzbuchs V (SGB V) wurde festgelegt, dass Leistungserbringer und Krankenkassen Verträge zur Integrationsversorgung miteinander schließen können.
Im Rahmen der integrierten Versorgung bestehen mit dem Gesundheitszentrum Hannover Kooperationen mit verschiedenen Krankenhäusern und Krankenkassen in den Indikationsbereichen Orthopädie und Kardiologie.
Für das Gesundheitszentrum Hannover besteht ein Versorgungsvertrag nach § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung sowie nach § 40 SGB V für die Erbringung ganztägig ambulanter Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie den rehaspezifischen Normen DEGEMED 5.0 und QMS-Reha erfüllen wir alle Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX.
Die Klinik ist als gemischte Krankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert. Beihilfefähigkeit für Privatpatienten ist somit gegeben.
Es bestehen mehrere Kooperationsverträge im Rahmen der Integrierten Versorgung nach § 140 SGB V mit verschiedenen Krankenhäusern und Leistungsträgern im Bereich orthopädischer und kardiologischer Krankheitsbilder.
Zur Erbringung ambulanter Heilmittel/physiotherapeutischer Therapien ist das Gesundheitszentrum Hannover nach § 124 SGB V sowie § 125 SGB V zugelassen.
Bitte sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ansprechpartner Patientenaufnahme:
Fr. Plönnigs, Telefon: +49 (0) 511 8110-404
Fr. Gutheil, Telefon: +49 (0) 511 8110-402
Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30-16.00 Uhr und Fr 7.30-15.15 ...