Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
Die Heinrich-Mann-Klinik arbeitet mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Bei allen Fragen zur Kostenübernahme beraten wir Sie gern.
Wer die Kosten für Ihre Reha übernehmen wird – Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Sozialhilfe – hängt davon ab, ob Sie noch im Erwerbsleben stehen, bereits Rente beziehen, ob die Reha in Folge eines Berufsunfalls notwendig ist oder ob Sie eine Reha für Ihr Kind beantragen. Konkret heißt das:
Alle Leistungsträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ihre Zuständigkeit zu prüfen und im Bedarfsfall den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.