Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
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Fr., 07:30 bis 14:30 Uhr
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung
sowie zur Erbringung
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit. Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung im Rahmen des jeweils gültigen Versicherungsvertrages.
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen und stellt Ihnen ein Rezept aus. Diese Behandlungen können Sie in unserem Therapiezentrum in Anspruch nehmen (nur für Begleitpersonen im Haus und nach Verfügbarkeit)
Wir sind stets darum bemüht, auf Wunsch auch eine Begleitperson für unsere Patienten mit aufzunehmen.
Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Rehaklinik übernimmt in diesem Fall der Sozialdienst im Krankenhaus.
Zuerst gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.