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LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Maßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von kranken und/oder behinderten Menschen fördern. Insbesondere der ganzheitlich orientierte Ansatz, die medizinische und berufliche Rehabilitation in ihrer jeweiligen Komplexität zu vernetzen, ist das zentrale Anliegen des MBOR-Kompetenzzentrums. Schon während der medizinischen Rehabilitation können die Rehabilitanden durch die spezifischen MBOR-Angebote eine neue berufliche Perspektive entwickeln. Durch spezielle Assessments ermitteln wir den ggf. erforderlichen weiteren Rehabilitationsbedarf und ermöglichen durch intensive berufsbezogene Diagnostik eine frühzeitige Planung des weiteren Vorgehens um eingeschränkte berufliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Ziele

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Die individuellen Maßnahmen tragen dazu bei, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Um eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten orientieren sich die Angebote an den Fähigkeiten und Kompetenzen der Rehabilitanden. Wir entwickeln individuelle Integrationsstrategien, die realistische berufliche und soziale Perspektiven eröffnen.
Wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist ein ressourcen- und personenorientierter Ansatz mit dem Ziel, eine möglichst große Übereinstimmung des individuellen Fähigkeitsprofils mit den spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzeugen, um so eine erfolgreiche berufliche Teilhabe zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist im § 33 des Sozialgesetzbuches IX geregelt und enthält folgende Leistungen:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen oder Mobilitätshilfen
  • Eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses
  • Eine berufliche Ausbildung

Als mögliche Leistungsträger kommen in Frage:

  • Rentenversicherung
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaft
  • Jobcenter
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