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Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Sich auf den Weg machen

Ambulante Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten § 67 SGB XII

Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssitaution, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Sie leben eigenständig in einer Wohnung, benötigen aber Hilfen in der Bewältigung Ihres Alltags, die vom regelmäßigen Telefonat über Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen bis zur Annäherung an Arbeit und Beschäftigung reichen.

Wir bieten Ihnen Begleitung, Unterstützung, Anleitung und Beratung in den Bereichen:

Wohnen
(drohender Wohnungsverlust, nicht ausreichende Wohnung, Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung, gewaltgeprägte Lebensumstände)
z.B. Wohnungsbeschaffung, Wohnraumpflege, Lebenspraxis, Behördenangelegenheiten

Finanzen
(Fehlen von Einkommen, Sozialhilfebedürftigkeit, Verschuldung, Unterhaltsverpflichtungen)
z.B. Schuldenklärung, Haushaltsplanung, Ansprüche prüfen lassen

Soziale Kompetenz
(Gewalterfahrungen, Beziehungsabbrüche, Trennung / Scheidung, Fehlende Sozialkontakte,
Freizeitgestaltung, mangelnde Inanspruchnahme von Hilfen und Rechten, Selbst- oder Fremdgefährdendes Verhalten)
z.B. Tagesstrukturierung, Förderung sozialer Kontakte, Aufnahme und Gestalten von Beziehung

Arbeit oder Beschäftigung
(Arbeitslos, fehlende Berufsausbildung oder Qualifikation, lange Dauer der Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktferne, hohes Alter)
z.B. Annäherung an regelmäßige Tätigkeit, Arbeitserprobung

Gesundheit
(Körperliche Beeinträchtigungen, Substanzmissbrauch, mangelndem Körperbewusstsein, psychische Beeinträchtigungen, einseitige Ernährung)
z.B. Abklärung, Beratung zum Umgang mit Krankheiten und Einschränkungen, Einleitung von Behandlung

Die Ziele und individuellen Maßnahmen, die Ihre Situation verbessern sollen,  erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam und halten Sie in einem Hilfeplan fest. Wir möchten erreichen, dass Sie selbstständig und ohne Hilfe leben können.

Kostenträger der Maßnahme ist der Landschaftsverband Rheinland. Bei der Beantragung der Kostenübernahme sind wir selbstverständlich behilflich.

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