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Behandlungs- und Betreuungsgebiete

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unsere therapeutischen Inhalte und Angebote.

Unser Konzept

MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh, Außenstelle Wedendorfersee, Ambulant Betreutes Wohnen und das Lernzentrum des TZR

Im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh können wir auf mittlerweile 25 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken und bieten ein breites Spektrum an Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII an. Unsere Methoden basieren auf verhaltenstherapeutische Grundsätze, sind wissenschaftlich erprobt und werden ständig weiterentwickelt. Unsere aktuelle Konzeption (s. Homepage) berücksichtigt zum einen die mittlerweile großen Erfahrungen des Therapiezentrums in der Behandlung von suchtmittelabhängigen Menschen mit (Doppeldiagnose) und ohne psychiatrische Begleiterkrankung und zum anderen die Ergebnisse neuester wissenschaftlicher Studien. Somit werden „bewährte“ Traditionen in der Eingliederungshilfe, innovative und evidenzbasierte Verfahren der Suchtbehandlung miteinander verknüpft.

Wir kümmern uns dabei um den ganzen Menschen. Wir nehmen sowohl die körperlichen, als auch ihre seelischen Belastungen ernst und zeigen unseren Klienten durch verschiedene Hilfsangebote Wege auf, wie sie gesundheitsbewusster leben können. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Ihnen durch den Abstand zu den alltäglichen Belastungen ausreichend Gelegenheit zu geben, die persönliche Geschichte der Suchterkrankung und die psychischen Begleiterkrankungen zu betrachten und verstehen zu lernen. Die Erkrankungen und ihre körperlichen, psychischen und sozialen Folgen sind meist über einen langjährigen Zeitraum entstanden. Neu und entscheidend ist bei den Klienten im Therapiezentrum Ravensruh der Entschluss, etwas dagegen zu unternehmen. Wir suchen mit unseren Klienten gemeinsam nach den körperlichen, seelischen und sozialen Ursachen und zeigen individuelle Wege auf, die persönliche Lebenssituation zu meistern. Unser Ziel ist es die Klienten zu Experten ihrer „Gesundheit“ zu machen. Sie lernen, was sie tun können, um ohne Suchtmittel zu leben. Dabei folgen wir dem Gedanken einer Körperfunktionen-, Aktivitäten- und Teilhabeorientierung der ICF. Bei jedem Einzelnen nimmt der Genesungsprozess einen eigenen individuellen Weg, den wir gemeinsam erarbeiten und umsetzen.

Wir wollen suchterkrankten Frauen und Männern dabei helfen, in möglichst selbstbestimmter und gesunder Weise ihren eigenen Weg zu gehen und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

  • Wir möchten unseren Bewohnern vorübergehend ein Zuhause bieten, das sie Respekt, Wertschätzung, Geborgenheit und Unterstützung erfahren lässt.

  • Durch einen suchtmittelfreien, stabilisierenden und anregenden Lebensraum wollen wir günstige Entwicklungs- und Lernbedingungen für unsere Bewohner schaffen. Hier können neue Kompetenzen erworben und ausprobiert werden.

  • Wir gehen davon aus, dass fast jeder Mensch über eigene Potenziale und Ressourcen verfügt, um seine Situation zu verändern. Insofern unterstützen und fördern wir Eigeninitiative, die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung.

  • Jeder, der in unsere Behandlung kommt, ist ein einzigartiger Mensch. „Die Suchtpersönlichkeit" gibt es nicht. Die individuellen Unterschiede der Bewohner sind größer als die Gemeinsamkeiten. Auch Ziele und Lebensperspektiven sind unterschiedlich. Deshalb braucht jeder unserer Bewohner individuelle Behandlungsschwerpunkte und Inhalte in Form von individuellen Therapieplänen.

  • Unsere Aufmerksamkeit bei der Betreuung der Bewohner richten wir eher auf die möglichen Veränderungen und Lösungen als auf Schwierigkeiten, Beschwerden und Probleme.

  • Die Einbindung in das gesellschaftliche Umfeld ist für uns eine wesentliche Grundlage für die soziale Wiedereingliederung. Deshalb sind uns ein guter Kontakt zur Nachbarschaft und die Integration in die Gemeinde wichtig, in der wir mit den Bewohnern leben und arbeiten.

  • Großen Wert legen wir auf die wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung unseres Behandlungsansatzes. Aus diesem Grund arbeiten wir mit Forschungsinstituten und Universitäten zusammen.

  • Die Arbeit mit unseren Bewohnern erfordert ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, Wissen, Erfahrung, persönliches Engagement und Reife. Deshalb ist uns die persönliche und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter besonders wichtig.

Phasen der stationären Betreuung

Jeder Klient hat einen individuellen Entwicklungsstand und individuelle Ziele für seine Zukunft. Das Modell der Entwicklungsphasen dient den Klienten wie den Bezugstherapeuten zur Klärung des Entwicklungstandes und dessen Vermittlung. So wird es mit diesem Modell einfacher einzuschätzen, wo sich jemand befindet und wo er hin will. Zudem wird auch transparent, was in welcher Phase hilfreich ist und was nicht. Zuerst soll der Bewohner sich selbst bezüglich der Phasen einschätzen, um dann therapeutische Rückmeldung zu bekommen. Bei sich überschätzenden Klienten kann anhand des Phasen-Modells die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit veranschaulicht und daraus resultierende Entwicklungsblockaden identifiziert und bearbeitet werden. Zum Erreichen einer Phase muss jede vorgeordnete Phase durchlaufen sein. Wird eine Phase übersprungen, ohne dass die Lern-Anforderungen erreicht wurden, werden Probleme in der weiteren Entwicklung auftreten.

Das Modell weist folgende Phasen auf:

  • 1. Aufnahme: Prüfung der Eingangsvoraussetzungen, u.a. Clean-Status, Aufnahmetag
     
  • 2. Eingangsphase: Diagnostik, Selbstreflexion, Motivationsförderung, Therapiezielfindung, Behandlungsplanung
    Individuell, 4 Wochen zu einigen Monaten
     
  • 3. Stammphase: Veränderung-, Erprobung und Stabilisierung
    Teilnahme an arbeitsbezogenen Leistungen und indikativen Angeboten entsprechend den Ergebnissen der Diagnostik
    Individuell, 3 Monate bis zu einigen Jahren
     
  • 4. Ablösungsphase: Nachsorgeplan, Zukunftsplanung, Rückfallprävention, Termin bei Suchtberatungsstelle ist vereinbart, soziale Absicherung, geklärte Wohnsituation, Kontakt zum Arbeitsamt ist hergestellt, Termin bei weiterbehandelnden Ärzten, Psychotherapeut ist vereinbart
    Mind. 8 Wochen vor Entlassung

Behandlungsdauer

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Klienten. Abhängig von der individuellen Situation der Klienten können kürzere oder längere Aufenthaltszeiten sinnvoll sein bzw. werden vom Kostenträger vorgegeben. Die Festlegung der konkreten Entlassung wird in den regelmäßigen Visiten und Fallsupervisionen gemeinsam mit dem Klienten, dem Bezugstherapeuten und dem Sozialarbeiter unter Bewertung der Erreichung der Ziele des Hilfeplans erarbeitet und festgelegt. Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Form der Behandlung, entweder Vorsorge im Sinne einer Übergangseinrichtung, bis zum Beginn einer klassischen Entwöhnungsbehandlung oder Nachsorge, d.h. auf eine in einer anderen Einrichtung erfolgte Behandlung folgend. Im Rahmen der Vorsorge dauert der Aufenthalt in der Regel 1-3 Monate. Ist der Behandlungsschwerpunkt die Nachsorge, so ist der Rahmen nach den individuellen Erfordernissen mit dem Leistungsträger abzustimmen, die Behandlungsdauer kann dabei 3-24 Monate betragen.

Das Ambulant Betreute Wohnen

Seit 2008 bietet das MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) an. Dabei konnte auf eine langjährige Erfahrung mit dem stationären Angebot zurückgegriffen werden. Auf der Grundlage des SGB XII richten sich die ambulanten Hilfen zum Wohnen an Personen, die in Folge einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder hiervon bedroht sind.

Aufnahmeindikation und Kontraindikation

Im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh werden suchtmittelabhängige Frauen und Männer in der Regel ab 18 Jahren aufgenommen. Die Einrichtung verfügt über spezifische Kompetenzen für suchtmittelabhängige Klienten mit weiteren psychischen bzw. psychiatrischen Störungen. Aufgenommen werden Personen mit einer gültigen Kostenzusage oder als Privatzahler. Das soziotherapeutische Wohnen des Therapiezentrums richtet sich an chronisch mehrfach beeinträchtigte alkohol-, drogen- und medikamentenabhängige Frauen und Männer, die aufgrund erheblicher körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, selbstständig, eigenverantwortlich und abstinent ihr Leben zu gestalten. Es handelt sich um Menschen, die im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind und mit ambulanten Hilfen nicht zu erreichen bzw. überfordert sind. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft suchtmittelabstinent zu leben und sich auf die Gemeinschaft und deren Regeln einlassen zu können.

Vor Aufnahme empfehlen wir eine Entzugsbehandlung. Stationäre oder ambulante Behandlungsplätze stehen z.B. in der MEDIAN Klinik Lübeck oder in den Helioskliniken Schwerin zur Verfügung.

Die geforderten Voraussetzungen gemäß § 35 Absatz 1, Satz 2 (Zurückstellung der Vollstreckung bei Realisierung einer stationären medizinischen Rehabilitationsbehandlung) und des § 36 Absatz 1, Satz 1 (Anerkennung der Behandlungszeit bei regulär beendeter Therapie nach Einschätzung des Gerichts) des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind erfüllt. Eine schriftliche Zulassung liegt seit September 2017 vor.

Die stationären Behandlungsplätze im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh und in der Außenstelle Wedendorfersee sind für Klienten mit Suchterkrankung und schweren komorbiden psychiatrischen Krankheitsbildern ausgelegt. Die Klienten können nach psychiatrischer Akutversorgung und/oder Entzugsbehandlung aufgenommen werden. Die Klientengruppe von Drogenabhängigen mit Doppeldiagnosen bedarf einer intensiven, meist längerfristigen, psychosozialen Betreuung. Die Aufnahme erfolgt nach einer medizinischen Rehabilitation bzw. nach einer längeren Behandlung in einer Psychiatrischen Klinik. Die gleichzeitige psychiatrisch-medikamentöse Behandlung ist dringend erforderlich und ist durch einen Kooperationsvertrag mit dem psychiatrischen Krankenhaus in Wismar abgesichert.

Die Konzeption im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh und in der Außenstelle Wedendorfersee zielt im Wesentlichen auch auf suchtmittelabhängige Menschen mit Doppeldiagnosen (z.B. Sucht und Psychose sowie Sucht und schwere Persönlichkeitsstörung) ab.

Eine Aufnahme von substituierten Klienten ist ebenfalls möglich. Hierbei besteht eine Dosierungsgrenze von 6 ml Polamidon/ Metadon und 14 mg Subutex.

Im Einzelnen setzt sich diese Zielgruppe wie folgt zusammen:

  • ICD-10 Code
    Drogenabhängigkeit und Schizophrenie
  • F 10.2 + F20
    Drogenabhängigkeit und schizoaffektive Störungen
  • F 10.2 + F25
    Drogenabhängigkeit und bipolare affektive Störungen
  • F 10.2 + F31
    Drogenabhängigkeit und rezidivierende depressive Störungen
  • F 10.2 + F33
    Drogenabhängigkeit und schwere Persönlichkeitsstörung
  • F 10.2 + F6
    Drogenabhängigkeit und andere schwere psychische Störungen
  • F 10.2 + F19+ F90.0

Folgende allgemeine Aufnahmekriterien gelten für die stationäre Soziotherapie:

  • Gültige Kostenzusage in der Regel durch den Sozialhilfeleistungsträger
  • Aufnahme von Klienten mit Rollstuhl möglich (nur in der Außenstelle Wedendorfersee)
  • Wille zur Abstinenz
  • Verzicht auf Gewalt und Gewaltandrohung
  • Anerkennung der Hausordnung 

Kontraindikationen für die Aufnahme im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh

  • aktuelle vordergründige Suizidalität sowie Selbst- und Fremdgefährdung
  • unkontrollierbare produktive psychotische Symptomatik
  • ausgeprägte hirnorganische Störungen, z.B. ausgeprägtes Korsakow-Syndrom
  • ansteckende körperliche Krankheiten, die eine Gefährdung für Mitklienten darstellen
  • schwere somatische Erkrankungen, die zunächst eine primär (akut-) medizinische Behandlung notwendig machen.
  • Störungen der Impulskontrolle, die ein Zusammenleben mit anderen im vorgegebenen Rahmen verhindern (Gewalttätigkeit, Pyromanie)
  • Grundsätzliche Ablehnung medikamentöser Therapie
  • Fehlende räumliche Orientierung, anamnestische Tendenz zum Weglaufen

Zur Prüfung der Aufnahmemöglichkeit von Klienten mit schweren Körperbehinderungen oder Betroffenen mit geringen Deutschkenntnissen, bei denen eine Therapie in einer Fremdsprache notwendig werden könnte, ist ein Vorstellungsgespräch notwendig. Klienten mit einer Schizophrenen Psychose mit einer grundsätzlichen Ablehnung einer begleitenden medikamentösen Therapie können wir ebenfalls nicht aufnehmen. Eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung stellt ebenfalls eine Kontraindikation dar.

Für Klienten mit starken Sehbehinderungen sowie Hörschäden ist das Therapiezentrum nicht adäquat ausgestattet.

Behandlungsziele und -hilfen:

Zentrales Ziel ist die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Teilhabe am sozialen Leben.

Die Sozialtherapie im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh zielt darauf ab, sowohl das problematische Suchtmittelkonsumverhalten und die damit verbundenen negativen Konsequenzen, als auch weitere mit der Abhängigkeit verbundene komorbide oder davon unabhängige psychische Störungen und körperliche Erkrankungen zu modifizieren und durch ressourcen- und kompetenzorientiertes Verhalten zu ersetzen, um die Lebensfähigkeit und die soziale Reintegration der Betroffenen zu sichern sowie gegebenenfalls die Erwerbsfähigkeit der Klienten wiederherzustellen.

Der Rahmen der Maßnahme zielt auf Suchtmittelabstinenz, die Förderung eigenverantwortlicher und selbständiger Lebensführung ab.

Die soziale Rehabilitation und Reintegration wird als Behandlungsmaßnahme mit dem primären Ziel verstanden, die Folgen einer chronischen Erkrankung zu bessern, um den Betroffenen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im sozialen Leben zu sichern. Die Entscheidungsfindung und Entscheidungsabsicherung (Ziel-Abklärungs-Prozess) sehen wir als wesentlichen Bestandteil der Behandlung von Suchtmittelabhängigen, da selbsterarbeitete Ziele in hohem Maß verhaltenswirksam sind.

a) Hilfen im Bereich Abstinenz/psychische Hilfen: Sie umfassen

  • Feststellung des Hilfebedarfes und Aufstellung eines Hilfeplanes
  • therapeutische Gespräche in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen,
  • Bewältigung von psychotischen Krisen,
  • Konfliktbewältigungsstrategien,
  • Frustrationstoleranz,
  • Erhöhung des Selbstwertgefühls,
  • Stabilisierung der individuellen Belastbarkeit (Sport und Gymnastik)

b) Hilfen im Bereich sozialen Verhaltens: Sie umfassen

  • Stärkung des Selbstwertgefühls,
  • Überwindung von Rückzugs- und Absonderungstendenzen,
  • Hilfe bei Behördengängen, Wohnungssuche, Arbeitsplatzbeschaffung,
  • Kontaktaufnahme zu Angehörigen,
  • Förderung des Gesundheitsverhaltens,
  • Stärkung des Realitätsbewusstseins,
  • Entwicklung von handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten (Ergotherapie).

c) Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Sie umfassen

  • Anregung und Begleitung zur aktiven Freizeitgestaltung,
  • Erlernen von Fertigkeiten zur Hobbyentwicklung,
  • Kontakte zu Selbsthilfegruppen,
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der Einrichtungen.

d) Medizinische Versorgung:

  • Die medizinische Versorgung erfolgt auf Veranlassung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sana Hanse Klinikums in Wismar durch Visiten der Fachärzte vor Ort im MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh.

Lernzentrum des Therapiezentrums Ravensruh

Bei längerem Aufenthalt ist auch das Erreichen eines therapiebegleitenden, staatlich anerkannten Haupt- bzw. Realschulabschluss in unserem Lernzentrum möglich.

Aufnahme von Klienten mit Hunden oder anderen Tieren:

Das MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh bietet Klienten die Möglichkeit an ihren Hund mitzubringen. Es stehen im MEDIAN Therapiezentrum (in Ravensruh und Wedendorfersee) Hundezwinger zur Verfügung. Die Tiere dürfen nicht mit in die Häuser genommen werden. Für die Aufnahme von anderen Tieren, außer Hunden, ist eine Absprache mit der Aufnahmeleiterin erforderlich. Es gilt die Ergänzung der Hausordnung für die Mitnahme eines Hundes.

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Eingliederungshilfen

Soziotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen

Unterstützende Angebote für mehr Selbstständigkeit

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Eingliederungshilfen

Ambulant Betreutes Wohnen

Nach Beendigung der Maßnahme

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