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Intensiv Betreutes Wohnen

Leben in der Wohngemeinschaft

Mit dem Ziel, sich im Alltagsleben wieder zurecht zu finden und einen neuen Start zu einem eigenverantwortlichen suchtmittelfreien Leben hinzubekommen, bieten wir fünf „Intensiv Betreute Wohngemeinschaften“ an.

In den Wohngemeinschaften bereiten wir Sie mittels fachlicher Unterstützung darauf vor, in Zukunft wieder in einer eigenen Wohnung leben zu können. Unterstützung wird nicht nur bei den sozialen Fragestellungen, dem Umgang mit Ämtern und Behörden und der Klärung finanzieller Angelegenheiten gewährt, sondern vor allem auch bei der Organisation einer klaren Tagesstruktur. Dabei wird Ihnen ein auf Sie individuell abgestimmtes Beschäftigungsangebot unterbreitet. Für die persönlichen Angelegenheiten stehen fachkundige Beraterinnen und Berater auf allen Ebenen zur Verfügung.

Die MEDIAN Klinik Eschenburg will mit diesem Angebot das Suchthilfesystem der Region um ein weiteres Angebot sinnvoll ergänzen. Durch unsere vielfältigen Kontakte können die Bewohnerinnen und Bewohner der Intensiv Betreuten Wohngemeinschaften das gesamte Netzwerk aus fachkundlicher Suchtkrankenarbeit und ergänzender Hilfen von Institutionen wie ARGE, Berufsfindungswerke, Schuldnerberatung etc. so nutzen, dass sie während und nach dem Aufenthalt ein deutlich höheres Maß an Eigenständigkeit entwickelt haben.

Zugang

  • nach Behandlung in einer Suchteinrichtung
  • bei festgestelltem Bedarf (z.B. über Betreuer)

Voraussetzungen

  • Aufnahmegespräch
  • Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Klärung persönlicher Angelegenheiten
  • abstinente Lebensweise
  • Kostenübernahmeerklärung

Angebote

  • Einzelgespräche
  • Paar- und Familiengespräche
  • Hilfestellung bei sozialen Fragestellungen
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden, Ämtern, usw.
  • Unterstützung bei Schriftverkehr
  • Hilfe bei beruflicher Wiedereingliederung
  • Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • Kriseninterventionen
  • Angebote zur Freizeitgestaltung

Finanzierung

Die Kosten der Betreuung werden vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, sofern die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Übernahme der Kosten für Lebensunterhalt und Wohnung muss separat beantragt werden.

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